COVID-19: Befristete Senkung der Gastronomie-Patentabgaben 2021
Die coronabedingten, bundes- und kantonsseitig angeordneten Massnahmen haben bei den unter die Abgabepflicht des Gastwirtschaftsgesetzes (GWG) fallenden Betrieben im Kanton Uri auch im Jahr 2021 erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht. Vom 22. Dezember 2020 bis am 19. April 2021 waren die Gastronomiebetriebe von einer rund viermonatigen Schliessung betroffen. Seit Mitte April werden die einschränkenden Schutzmassnahmen unter Auflagen schrittweise gelockert, die Umsatzeinbussen bleiben über alles gesehen jedoch beträchtlich. Auch die Härtefallhilfen von Bund und Kanton konnten die Verluste nicht gänzlich kompensieren.
Der Regierungsrat hat deshalb gestützt auf das GWG nach 2020 neuerlich eine befristete Senkung auf den wiederkehrenden Abgaben an Kanton und Gemeinden beschlossen. Für das Jahr 2021 wird eine Reduktion der Patentabgaben auf die gesetzlich vorgegebene Mindestabgabe pro Betrieb von 50 Franken gewährt. Dem Kanton Uri (Anteil von zwei Dritteln) und den Gemeinden (Anteil ein Drittel) entgehen damit Einnahmen in der Höhe von rund 105’000 Franken. Der Beschluss wird im Amtsblatt vom 2. Juli 2021 veröffentlicht.
Der Regierungsrat hat einen Beitrag in der Höhe von 27’484.10 Franken aus dem kantonalen Feuerlöschfonds an den Mannschaftstransporter für die Feuerwehr Seedorf zugesichert. Der bisher eingesetzte Mannschaftstransporter stammte aus dem Jahr 1978. Er musste aus Altersgründen ersetzt werden. Das neu angeschaffte Fahrzeug vom Typ Mercedes Benz 316 CDI KB 4×4, EURO 6, wurde im Mai 2021 an die Feuerwehr Seedorf ausgeliefert und übergeben.