Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Hasle: Bebauungsplan Heiligkreuz II genehmigt
An der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Hasle den Bebauungsplan «Heiligkreuz II» für die Kurzone Heiligkreuz und damit einhergehend geringfügige Änderungen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements. Für die Nachfolgenutzung des ehemaligen Ferienheims der Ingenbohler Schwestern in der Kurzone Heiligkreuz bestehen seit einiger Zeit Projekte. Für das Areal wurde das Konzept «Heiligkreuz – Hospitality» erarbeitet, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt und wegleitenden Charakter hat. Dieses Konzept sieht vor, die bestehenden Gebäude um- und auszubauen und für die Beherbergung, Gastronomie, Erholung sowie für Seminare und die Aus- und Weiterbildung zu nutzen. Mit dem Bebauungsplan werden die planerischen Voraussetzungen geschaffen, die Gastronomie und die Hotellerie lokal abgestimmt zu entwickeln und Bildungs- und Seminarangebote mit Erholungsnutzungen zu verbinden. Der Regierungsrat hat den Bebauungsplan und die damit einhergehenden Änderungen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements genehmigt.

Inwil: Neubau Rad- und Gehweg bewilligt
Der Autobahnanschluss Gisikon wird zurzeit durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) umgebaut und erneuert. Im Rahmen dieses Projekts wird auch die Langsamverkehrsführung geändert: Der Verkehr wird künftig über einen kombinierten Rad- und Gehweg auf der Nordseite verlaufen. In der Gemeinde Inwil soll deshalb die verbleibende Lücke für den Radverkehr entlang der Kantonsstrasse K 65a in Richtung Inwil zwischen dem Knoten Nussbaum und dem Knoten Pfaffwil durch den Ausbau des bestehenden Gehwegs zu einem kombinierten Rad- und Gehweg geschlossen werden. Diese Massnahmen sind im Radroutenkonzept aus dem Jahr 1994 (rev. 2009) in dritter Priorität enthalten. Gleichzeitig soll auf der Kantonsstrasse eine Belagssanierung resp. -erneuerung vorgenommen werden. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Kantonstrassenprojekt in der Höhe von 390’000 Franken bewilligt.

Regierungsrat begrüsst Regulierungsbremse und Unternehmensentlastungsgesetz
Der Bundesrat hat Ende April 2021 die Vernehmlassungen zum Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz) und zur Einführung einer Regulierungsbremse eröffnet. Der Kanton Luzern begrüsst in seinen Vernehmlassungsantworten dazu Bestrebungen des Bundesrates, die Unternehmen von Regulierungskosten zu entlasten beziehungsweise die Regulierungskosten einzudämmen. Gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft sind ein entscheidender Faktor für die Standortattraktivität und ein wichtiges wirtschaftspolitisches Anliegen des Regierungsrates. In seiner Antwort zum Unternehmensentlastungsgesetz weist der Regierungsrat jedoch darauf hin, dass der entsprechende Gesetzesentwurf einen relativ grossen Umfang und viele Detailregelungen enthalte. Er regt deshalb an, Normierungsumfang und
-dichte zu verringern. Bei der Vorlage zur Regulierungsbremse wiederum sei der Vorschlag zur Anpassung der Verfassungsbestimmung wenig transparent, weshalb die Formulierung zu überarbeiten und der Konkretisierungsgrad zu erhöhen sei. Weiter weist der Regierungsrat darauf hin, dass bei der konkreten Umsetzung der Regulierungsbremse unbedingt den unterschiedlichen Auswirkungen von Kosten und Nutzen neuer Regulierungen auf die verschiedenen Wirtschaftsakteure in geeigneter Weise Rechnung zu tragen sei.

Anhang
Vernehmlassungsantwort «Unternehmensentlastungsgesetz»
Vernehmlassungsantwort «Regulierungsbremse»

Regierungsrat beschliesst Änderung der Datenschutzverordnung und passt Organisationsverordnung an
Der Regierungsrat hat das Verordnungsrecht zum geänderten Kantonalen Datenschutzgesetz beschlossen, das am 1. September 2021 in Kraft tritt. Die Kantonale Datenschutzverordnung wird mit Bestimmungen insbesondere zum Nachweis des ausreichenden Datenschutzes durch die Verwaltung sowie zu Meldungen von Datenschutzvorfällen an den Beauftragten für den Datenschutz ergänzt. In der Organisationsverordnung wird neu die Übertragung von Dokumenten ins elektronische Format geregelt. Damit soll eine Rechtsgrundlage für die elektronische Aktenführung in der kantonalen Verwaltung und die medienbruchfreie Geschäftsverwaltung geschaffen werden.

Anhang
Organisationsverordnung
Verordnung zum Datenschutzgesetz
Gesetz über den Schutz von Personendaten

Regierungsrat begrüsst den neuen Sicherheitspolitischen Bericht des Bundes
Der Bundesrat veröffentlicht in periodischen Abständen Berichte über die Sicherheitspolitik der Schweiz. Um besser auf zunehmend dynamischere Entwicklungen reagieren zu können, will der Bundesrat künftig mindestens einmal pro Legislatur eine Analyse vorlegen. Das Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat den Kantonen einen Berichtsentwurf zur Vernehmlassung unterbreitet. Der Luzerner Regierungsrat begrüsst das neue Konzept. Ausdrücklich positiv vermerkt er, dass der Sicherheitspolitische Bericht künftig alle vier Jahre erscheinen soll, sowie kürzer und prägnanter abgefasst wird. Weiter unterstützt er die erwähnten Massnahmen zur Sicherstellung der Alimentierung von Armee und Zivilschutz. Der Regierungsrat merkt aber auch an, dass die zu treffenden Massnahmen konkreter zu formulieren sind und schlägt vor, insbesondere die Integration des Zivildienstes in den Zivilschutz aufzuführen. Ebenfalls seien die Feuerwehren wie auch die kantonalen Führungsorganisationen im neuen Sicherheitspolitischen Bericht gebührend zu erwähnen.

Anhang
Stellungnahme „Sicherheitspolitischer Bericht“[content_block id=99667 slug=willkommen-im-hotel-central-ristorante-pizzeria-da-mario-tradition-und-leidenschaft-in-2-generation-seit-1978-italienische-spezialitaeten-mit-marktfrischen-saisonalen-zutaten]