Die Expertengruppe Härtefallmassnahmen kann verkleinert werden. Aktuell sind rund 96 Prozent der eingegangenen Gesuche abschliessend bearbeitet. Gleichzeitig hat der Aufwand für die Prüfung der einzelnen Gesuche abgenommen: Das ursprünglich auf individuelle Lösungen und Kredite ausgerichtete Unterstützungssystem basiert heute fast ausschliesslich auf A-fonds-perdu-Beiträgen, die nach einem einheitlichen und einfachen System berechnet werden. Aus der Verkleinerung der Expertengruppe ergibt sich, dass von drei zurückgetretenen Mitgliedern lediglich eines ersetzt wird. Die juristische Prüfung wird neu durch den beratenden Einbezug des Rechtsdienstes des Finanzdepartements wahrgenommen.
Anhang
Kantonale Härtefallverordnung Covid-19[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]