Der Kanton Luzern ist ein bedeutender Agrarkanton. Die Ammoniakemissionen sind aufgrund der hohen Nutztierdichte im Vergleich zur übrigen Schweiz hoch. Ammoniak entsteht, wenn tierische Exkremente mit der Luft in Kontakt kommen – etwa in Ställen, auf Misthaufen und bei der Gülleausbringung. Offene Güllelager sind dabei eine der größten Emissionsquellen. Aus diesem Grund wurde im Maßnahmenplan II Ammoniak 2020 festgelegt, dass bis zum Jahr 2030 alle rund 1200 offenen Güllelager abgedeckt werden müssen. Nun zieht der Kanton Luzern eine positive Bilanz zur ersten Phase der Abdeckung.
Der Kanton Luzern ist ein bedeutender Agrarkanton und hat daher im Vergleich zu anderen Kantonen eine hohe Nutztierdichte, die zu hohen Ammoniakemissionen führt. Ammoniak ist eine Stickstoffverbindung und belastet zahlreiche Ökosysteme. Unter Einbezug der Branche sowie der Umweltorganisationen wurde 2020 der kantonale Maßnahmenplan II Ammoniak in Kraft gesetzt. Eine daraus resultierende Maßnahme ist die Abdeckung offener Güllelager, da diese eine der größten Emissionsquellen von Ammoniak darstellen. Im Kanton Luzern sollen bis 2030 insgesamt rund 1200 offene Güllelager abgedeckt werden.
Seit 2021 wurden 490 Betriebe in Tranchen zur Abdeckung ihrer Güllelager verurteilt. Dabei wurden vorrangig große offene Lager mit Schweinegülle berücksichtigt, da Schweinegülle deutlich mehr Ammoniak emittiert als reine Rindergülle. Für die Umsetzung wurde den Betreibern und Betreiberinnen eine Umsetzungsfrist von drei Jahren eingeräumt. Die zuständige Behörde setzt dabei grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben mit Augenmass um und gewährt bei persönlicher Notlage auch eine längere Sanierungsfrist. Inzwischen haben 153 Betriebe im Rahmen des Sanierungsverfahrens ihre Lager abgedeckt. Weitere 328 Betriebe befinden sich in der Umsetzung. Nur wenige Betriebe sind die gesetzten Fristen nicht eingehalten. Das bedeutet, dass die Sanierungsverfügung nicht oder nur teilweise Folge geleistet wurde. Dies zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Die Unterlagen der betroffenen Betriebe wurden der Strafuntersuchungsbehörde übergeben.
Finanzielle Unterstützung für Betriebe
Mit der Abdeckung offener Güllelager wird der Kanton die Emissionen von Ammoniak reduzieren, um so die Umwelt zu schützen. Für die Landwirtschaft ist die Abdeckung von Güllelagern eine sinnvolle Investition, weshalb sich Bund und Kanton zusammen mit 60 Franken pro Quadratmeter abgedeckte Fläche beteiligen. Je nach Bauart und Standort des Güllelagers kommen verschiedene Abdeckvarianten in Frage, welche den Anforderungen des kantonalen Merkblatts entsprechen müssen. Bis heute wurden rund 500 Gesuche um eine finanzielle Beteiligung beim Kanton eingereicht; Rund 300 Beiträge wurden nach erfolgreicher Abdeckung bereits ausbezahlt. Erfreulich ist, dass rund 150 Landwirtinnen und Landwirte nicht erst auf eine amtliche Aufforderung gewartet haben, sondern die Massnahme proaktiv umgesetzt haben.
Umsetzung in Etappen
Jährlich fordert die Dienststelle Umwelt und Energie weitere Betriebe zur Abdeckung auf. Die Sanierungsfrist beträgt jeweils drei Jahre. Die Erfahrung aus der ersten Phase zeigt, dass es für die betroffenen Betriebe ratsam ist, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen, den baulichen Zustand des Lagers zu prüfen, die allfällige Nutzung der Abdeckung (PV-Anlage, Waschplatz etc.) abzuklären und Angebote einzuholen.
Ammoniak ist eine gasförmige Verbindung von Stickstoff und stammt zu über 90 Prozent aus der tierhaltenden Landwirtschaft. Ammoniak entsteht, wenn tierische Exkremente mit der Luft in Kontakt kommen – etwa in Ställen, auf Misthaufen und bei der Gülleausbringung. Die Freisetzung von Ammoniak in die Luft hat zur Folge, dass Wälder, Moore und andere umfangreiche Ökosysteme mit Stickstoff überdüngt werden. Eine übermässige Stickstoffbelastung verhindert die Artenvielfalt, führt zu Bodenversauerung und gefährdet langfristig die Grundwasserqualität. Die maximal zulässigen Stickstoffeinträge werden durch die Emissionen der vielen Nutztiere im Kanton Luzern deutlich überschritten.
Strategiereferenz
Diese Maßnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Ökologisierung
gemäss Kantonsstrategie
Anhang
- Teilplan Ammoniak in der Landwirtschaft , Maßnahmenplan II 2020
- Merkblatt Abdeckung Güllelager
- Empfehlung der KOLAS und der KVU zur obligatorischen Abdeckung von Güllelagern
- Strukturverbesserungsverordnung, SVV