Die Abstimmungsbotschaft zur Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) ist seit heute auf www.lu.ch greifbar und wird in den nächsten Tagen den Stimmberechtigten zugestellt. Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann erläuterte das Abstimmungsbüchlein heute an einer Medienkonferenz. Die kantonale Volksabstimmung über die AFR18 findet am 19. Mai 2019 statt.
Im Zentrum der Aufgaben- und Finanzreform 18 steht die Neuregelung der Finanzierung von zwei wichtigen Aufgaben: Kanton und Gemeinden teilen sich neu die Kosten der Volksschulbildung im Verhältnis 50:50, und der Kanton übernimmt den Grossteil der Kosten des Hochwasserschutzes (Wasserbau und Gewässerunterhalt).
Die Mehrbelastung des Kantons, rund 200 Millionen Franken, wird mit Kostenübernahmen der Gemeinden bei anderen Aufgaben sowie mit der Neuverteilung von Sondersteuern und Abgaben, einem Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden sowie Anpassungen im Finanzausgleich gegenfinanziert. Auch die Erträge der geplanten kantonalen Steuergesetzrevision 2020, die an die Steuervorlage (STAF) des Bundes anschliesst, fliessen in die Finanzierung der Reform ein.
Die AFR18 belastet unter dem Strich weder den Kanton noch die Gemeinden. Der Kantonsrat beschloss die Reform mit 66 gegen 43 Stimmen und empfiehlt sie zusammen mit dem Regierungsrat zur Annahme.
Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann strich an der heutigen Medienkonferenz hervor, bei der AFR18 handle es sich um ein Solidaritätswerk: Der Kanton unterstütze die Gesamtheit der Gemeinden in jenen Aufgabenbereichen, die besonders umfangreich seien und einzelne Gemeinden stark belasteten. Mit der AFR18 würden zahlreiche politische Pendenzen aufgearbeitet, Lasten und Finanzen zwischen Kanton und Gemeinden gerecht verteilt und die öffentlichen Haushalte wieder ins Lot gebracht.
Den Stimmberechtigten steht für weitere Informationen über die AFR18 die Abstimmungsbotschaft, ein Erklärvideo sowie die App Vote-Info zur Verfügung.