Bern (ots) – Der Automobil Club der Schweiz (ACS) ist grundsätzlich für leistungsabhängige Verkehrsabgaben, die unabhängig von der Wahl des Transportmittels für alle Verkehrsträger, sei es der motorisierte Individualverkehr (MIV) oder sei es der öffentliche Verkehr (ÖV), gleichermassen gelten.
Der ACS hat sich zu dieser Thematik schon seit einiger Zeit Gedanken gemacht. Er ist offen für das vom Bundesrat am 27. Mai 2015 vorgelegte Konzept einer leistungsabhängigen Verkehrsabgabe auf der Basis der Verursachergerechtigkeit als zukünftiges Finanzierungsmodell der Mobilität. Es dürfen jedoch keinerlei zusätzliche Gebühren und Abgaben anfallen. Für den ACS ist es zudem unabdingbar, dass die Einführung eines neuen, fahrleistungsabhängigen Finanzierungsmodells für den MIV und den ÖV gilt. Weiter müssen die Einnahmen transparent und zweckgebunden für den Unterhalt und den Ausbau von Strecken verwendet werden, auf denen die entsprechenden Gelder auch tatsächlich eingenommen worden sind. Dies gilt auch für besonders belastete Strecken, auf denen Mehreinnahmen anfallen werden. Diese Gelder sind zielgerichtet in den Ausbau dieser Strecken zu investieren.
Die vom Bundesrat angestrebte Lenkungswirkung ist aus der Sicht des ACS ein Nebeneffekt. Entscheidend ist, dass die Finanzierung der Mobilität langfristig sichergestellt wird. Im Rahmen der Anhörung wird sich der ACS zu dem gesamten Konzept im Detail äussern und insbesondere konkrete Preisvorstellungen vorlegen.
Der Automobil Club der Schweiz ACS wurde am 6. Dezember 1898 in Genf gegründet und bezweckt den Zusammenschluss der Automo-bilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrsgesetzgebung und ihrer Anwendung besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse.[content_block id=29782 slug=ena-banner]