Bern (ots) – Der Automobil Club der Schweiz ACS unterstützt die Eidgenössische Volksinitiative „Höchstgeschwindigkeit 140 km/h auf Autobahnen“. Der ACS erachtet den Vorstoss für angemessen und zweckmässig, insbesondere unter der im Initiativtext explizit aufgeführten Bedingungen, dass günstige Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse vorherrschen müssen.
Der ACS hält es trotz der herrschenden Kapazitätsengpässe auf den Schweizer Strassen für zweckmässig, die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 140 km/h festzulegen. Die Autobahnen sind für eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h konzipiert worden. Der Bundesrat legte im Jahr 1977 die Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h fest. 1985 sodann, im Zuge der Diskussion um das Waldsterben, führte der Bundesrat die Tempolimiten 80 km/h ausserorts und 120 km/h auf Autobahnen ein, und zwar ausdrücklich als „beschränkte Sofortmassnahme bis 1987“! Aus diesem Provisorium wurde quasi ein „Providurium“, ein Dauerzustand, der seither stillschweigend akzeptiert worden ist und bis heute Gültigkeit hat.
Deshalb ist der ACS überzeugt, dass mit der Lancierung der Volksinitiative Tempo 140 der Zeitpunkt endlich gekommen ist, das Provisorium und damit die Einschränkung zuungunsten der Automobilisten zu beenden. Tempo 140 auf Schweizer Autobahnen ist angemessen und unter Berücksichtigung der günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse durchaus verantwortbar und überdies leicht realisierbar. Der Formulierungsvorschlag der Initianten im neuen Art. 82 Abs. 4 der Bundesverfassung trägt diesem Umstand Rechnung: „Auf Autobahnen beträgt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen 140 km/h.“
Schliesslich betrachtet der ACS Tempo 140 nicht als relevantes Sicherheitsrisiko. Die Autobahnen sind ohnehin die mit Abstand sichersten Strassen. Damit gibt es für den ACS auch keine stichhaltigen Gründe, die gegen eine Unterstützung der Volksinitiative Tempo 140 sprechen würden.