Änderung der Bewilligungsvoraussetzungen Privatunterricht

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Der Regierungsrat hat das Bildungs- und Kulturdepartement ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Volksschulbildungsverordnung durchzuführen. Lehrpersonen, welche Privatunterricht erteilen oder in einer Privatschule unterrichten, sollen ab dem Schuljahr 2023/24 eine stufen- und fachgemässe Ausbildung (Lehrdiplom) und nicht mehr nur eine gleichwertige Ausbildung vorweisen müssen. Damit wird sowohl die Unterrichts- als auch die Aufsichtsqualität sichergestellt. Die Vernehmlassungsunterlagen werden am 16. November 2022 im Internet aufgeschaltet. Die beabsichtigten Änderungen betreffen § 15 Abs. 2b Volksschulbildungsverordnung SRL Nr. 405.

Anhang
Vernehmlassungsunterlagen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]