Änderung der Volksschulbildungsverordnung: Dispensierungen für Fremdsprachenunterricht

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Luzerner Staatskanzlei

Lernende an der Volksschule, die mit zwei Fremdsprachen überfordert sind, können vom Fremdsprachenunterricht dispensiert werden. Dies soll jedoch nur noch in einer Fremdsprache und frühestens ab der fünften Primarklasse möglich sein. Auch in weniger anspruchsvollen Berufen werden oft Fremdsprachenkenntnisse verlangt. Daher sollen leistungsschwächere Lernende bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit mindestens in einer Fremdsprache Grundkompetenzen erwerben. Dies hat der Regierungsrat mit Wirkung ab Schuljahr 2019/20 beschlossen.

Gemeindebeiträge an Kantonsschulen und private Gymnasien sinken für das Schuljahr 2019/2020

Der Regierungsrat hat die Beiträge festgelegt, welche die Gemeinden dem Kanton für ihre Lernenden leisten, die in der obligatorischen Schulzeit ein Gymnasium besuchen. Der Beitrag reduziert sich aufgrund des neuen Kostenteilers in der Volksschulbildung von 16’000 Franken auf 13’000 Franken pro Lernenden oder Lernende für das Schuljahr 2019/2020.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]