Änderung des Spitalgesetzes geht in Vernehmlassung

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die kantonalen Spitalunternehmen Luzerner Kantonsspital (LUKS) und Luzerner Psychiatrie (lups) sollen von öffentlich-rechtlichen Anstalten in zwei Aktiengesellschaften im alleinigen Eigentum des Kantons Luzern umgewandelt werden. Durch diese Änderung der Rechtsform sollen die Unternehmen noch enger mit anderen Anbietern zusammenarbeiten können sowie in Bezug auf Organisation und Führung transparenter und flexibler werden. Die Luzerner Regierung schickt die Änderung des Spitalgesetzes bis Mitte Mai 2018 in die Vernehmlassung.

Der medizintechnische Fortschritt, der zunehmende Qualitäts-, Preis- und Kostendruck, der Fachkräftemangel und der Erneuerungsbedarf bei der Infrastruktur stellen die beiden kantonalen Spitalunternehmen Luzerner Kantonspital (LUKS) und Luzerner Psychiatrie (lups) vor grosse Herausforderungen.

Herausforderungen verlangen nach Verbundlösungen
Eine qualitativ hochstehende und wirtschaftliche sowie auch wohnortsnahe Grund- und Spezialversorgung für die Luzerner Bevölkerung lässt sich zukünftig nur im Verbund mit anderen Anbietern optimal gewährleisten. LUKS und lups sind insbesondere mit dem Kantonsspital Nidwalden (LUNIS) bzw. den Kantonen Ob- und Nidwalden (lups-ON) bereits Kooperationen eingegangen. In Bezug auf LUNIS ist angedacht, dass die bisherige vertragliche Zusammenarbeit in eine Mehrheitsbeteiligung des LUKS am Nidwaldner Kantonsspital mündet.

Heutige Rechtsform für Verbundlösungen nicht geeignet
Die heutige Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt ist für die geplante Verbundlösung zwischen dem LUKS und dem Nidwaldner Kantonsspital jedoch nicht geeignet. So ist es für das Nidwaldner Kantonsspital sowie für weitere mögliche Partnerspitäler wichtig, bei einem Zusammenschluss mit dem LUKS in klare Strukturen eingebunden zu werden. Die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt erweist sich ausserdem zunehmend zu wenig flexibel und transparent für die Organisation bzw. Führung der beiden Grossunternehmen.

Umwandlung in Aktiengesellschaft – Kanton bleibt alleiniger Eigentümer
LUKS und lups sollen in zwei Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Aktiengesellschaften sind eine etablierte und bewährte Rechtsform für Grossunternehmen und heute die bevorzugte Rechtsform auch für öffentliche Spitäler (z.B. Zuger Kantonsspital AG, Kantonsspitäler Aarau AG und Baden AG sowie Psychiatrische Dienste Aargau AG, Berner Inselgruppe AG). Die beiden Gesellschaften sollen zu 100 Prozent im Eigentum des Kantons Luzern bleiben – ein Aktienverkauf ist gesetzlich nicht möglich. Die Rechtsformänderung soll es insbesondere dem LUKS ermöglichen, die einzelnen Unternehmensbereiche und Beteiligungen zweckmässig und transparent in einer Holding-Struktur zu organisieren.

Bisherige Mitsprachemöglichkeiten bleiben bestehen
Die notwendige Mitsprache des Kantons bleibt gewahrt. Für den Kantonsrat ändert sich nichts. Der Regierungsrat würde neu die Aktionärsrechte der Unternehmen ausüben und so über die Instrumente des Aktienrechts (Generalversammlung) sowie – noch stärker als bisher – über die Eignerstrategie Einfluss auf die beiden Unternehmen nehmen.

Änderung des Spitalgesetzes geht in die Vernehmlassung
Die Rechtsformänderung erfordert eine Anpassung des Spitalgesetzes. Die Luzerner Regierung schickt den Entwurf von Anfang Februar bis Mitte Mai 2018 in die Vernehmlassung bei den im Kantonsrat vertretenen Parteien, dem Kanton Nidwalden, den kantonalen Spitalunternehmen und den Personalverbänden:

Die Luzerner Allianz für Lebensqualität hat im November 2016 die Gesetzesinitiative «Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern» eingereicht. Die Initiative beinhaltet unter anderem die Weiterführung der kantonalen Spitalunternehmen in der Rechtsform der öffentlichen-rechtlichen Anstalt und steht somit in direktem Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Änderung des Spitalgesetzes. Wie vom Regierungsrat am 7. November 2017 beantragt, hat der Kantonsrat die Initiative am 29. Januar 2018 abgelehnt. Die Initiative wird dem Stimmvolk am 10. Juni 2018 zur Abstimmung unterbreitet. Nach Abschluss der Vernehmlassung soll vor der weiteren Behandlung des Geschäfts deshalb der Ausgang der Volksabstimmung abgewartet werden.

Anhang
Vernehmlassungsunterlagen

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Flächendeckende Gesundheitsversorgung[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]