Änderung Gastgewerbeverordnung

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

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Vereine und andere gemeinnützige Organisationen sollen künftig ohne Bewilligung der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei Kleinstanlässe durchführen können. Der Regierungsrat hat einer entsprechenden Änderung der Gastgewerbeverordnung zugestimmt. Davon profitieren beispielsweise nicht nur Pfadi und Jungwacht/Blauring beim Kuchenverkauf für das Jahreslager, sondern auch Schulen, Gemeinden oder Pfarreien bei kleinen, zeitlich eng begrenzten Anlässen, bei denen kein Alkohol ausgeschenkt wird. Die Änderung tritt am 1. April 2016 in Kraft.[content_block id=29782 slug=ena-banner]