Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation werden im Richtplan verankert

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Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland

Der Regierungsrat hat eine geringfügige Anpassung des kantonalen Richtplans eingeleitet. Gestützt auf die im Frühling 2024 unterzeichneten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kanton werden die beiden Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation im kantonalen Richtplan Luzern verankert. Die öffentliche Auflage der entsprechenden Anpassung des Richtplans dauert vom 8. Juni bis am 7. Juli 2024.

Der kantonale Richtplan setzt die Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons Luzern und wird vom Bundesrat genehmigt. Geringfügige Änderungen kann der Regierungsrat gemäss Planungs- und Baugesetzes selber vornehmen. Dazu zählt auch die Verankerung der Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation. Diese enthalten Massnahmen mit Realisierungsbeginn zwischen 2024 und 2028.

Verankerung der Agglomerationsprogramme im kantonalen Richtplan
Die nun vorliegende geringfügige Anpassung des kantonalen Richtplans im Kapitel R7 dient einerseits der Darstellung der richtplanrelevanten Elemente der Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland, an dem der Kanton Luzern erstmals auch beteiligt ist. Andererseits wird die fristgerechte Umsetzung der im Richtplan verankerten Massnahmen behördenverbindlich. Die geringfügige Anpassung erfolgt im Layout des rechtskräftigen Richtplans Stand 2019. Sie wird anschliessend auch in die laufende Totalrevision des Richplans übernommen.

Öffentliche Auflage während 30 Tagen
Während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen für die öffentliche Auflage vom 8. Juni bis 7. Juli 2024 können Privatpersonen, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone zum Entwurf des geringfügig angepassten kantonalen Richtplans Stellung nehmen. Die öffentliche Auflage wird mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Alle Dokumente und Informationen zur öffentlichen Auflage und zum Mitwirkungsverfahren sind unter richtplan.lu.ch/verankerung_aggloprogramm zu finden.

Weitere Informationen zu den Agglomerationsprogrammen: agglomerationsprogramm.lu.ch[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]