Aktualisierter Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter liegt vor

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Luzerner Staatskanzlei

Regierungsrat und Staatskanzlei des Kantons Luzern haben den Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter aktualisiert.

Die neue Fassung formuliert Regeln, Tipps und zahlreiche Anwendungsbeispiele, um Menschen verschiedenen Geschlechts gleichermassen sichtbar zu machen. In den amtlichen Schriften des Kantons Luzern sind die Regeln verbindlich anzuwenden. Der Kanton Luzern leistet damit einen sprachlichen Beitrag zur Erfüllung der Verfassungsbestimmung, wonach Mann und Frau gleichberechtigt, also rechtlich und tatsächlich gleichgestellt sind. Die bisherigen Empfehlungen reichen zurück bis 1994 und wurden letztmals 2007 überholt.

Im Zuge der Aktualisierung ist auch der Umgang mit neuen Schreibweisen zur Kennzeichnung diverser Geschlechtsidentitäten geregelt worden. Der Kanton Luzern hält sich dabei aus Gründen der einheitlichen Handhabung an die Weisung der Bundeskanzlei vom 15. Juni 2021: Der Gebrauch von Schreibweisen wie Stern, Genderdoppelpunkt oder Gendergap ist in den amtlichen Texten nicht vorgesehen. Gegen die Verwendung dieser Formen sprechen sprachliche, sprachpolitische und rechtliche Gründe.

Der Leitfaden enthält zahlreiche Anregungen, wie auf kreative Weise geschlechtsneutral geschrieben werden kann. Staatsschreiber Vincenz Blaser kommentiert die neue Auflage im Vorwort so : «Die Sprache der Verwaltung muss zeitgemäss und verständlich sein und zugleich korrekt und verbindlich. Dafür braucht es Regeln. Der neue Leitfaden soll Orientierung und Sicherheit im sprachlichen Umgang mit Geschlechtern und Geschlechtsidentitäten bieten und die kantonalen Mitarbeitenden bei ihrer täglichen Schreibarbeit anregen und unterstützen.»

Der Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter ist ab 18. März 2022 online verfügbar.

Anhang
Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]