Alkohol- und Tabak-Testkäufe 2024 – zu viele Verstösse gegen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen im Kanton Uri

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lkohol- und Tabak-TestkäufeSymbolbild (Bildquelle: Blaues Kreuz Zürich)

Um die Einhaltung des Verkaufsverbots von Alkohol und Tabak an Minderjährig zu überprüfen, hat das Blaue Kreuz im Auftrag der Fachstelle Gesundheitsförderung Uri in verschiedenen Urner Gastro- und Detailhandelsbetrieben Testkäufe durchgeführt. Mehr als die Hälfte der getesteten Verkaufsstellen haben die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz nicht eingehalten. Beim Verkauf von Bier an unter 16-Jährige waren es sogar über zwei Drittel der getesteten Betriebe.

Alkohol und Tabak sind in der schweizerischen Kultur fest verankert. Alkohol und Tabak sind jedoch keine gewöhnlichen Konsumgüter, denn sie sind sowohl Genuss- wie auch Rauschmittel, die zu gesundheitlichen Schäden und zu Abhängigkeit führen können. Die toxische Wirkung des Alkohols kann fast jedes Organ des menschlichen Körpers schädigen und die Entwicklung verschiedener Krankheiten begünstigen. Alkoholkonsum kann zu körperlichen und psychischen Krankheiten führen und eine Reihe von sozialen Problemen verursachen, insbesondere im persönlichen Umfeld der Betroffenen oder in Form von Gewaltakten gegenüber Dritten oder sich selbst. Der Tabakkonsum ist in unserer Gesellschaft eine der Hauptursachen für Krankheiten, Invalidität und (frühen) Tod.

Alkohol- und Tabakprävention haben unter anderem zum Ziel, den frühen Einstieg in den Konsum bei Jugendlichen zu verhindern. Das Konsumverhalten, insbesondere von Jugendlichen, kann durch präventive Massnahmen beeinflusst werden. Zum Beispiel durch Einschränkungen der Erhältlichkeit von Alkohol und Tabak (u.a. gesetzliches Mindestalter für Verkauf und Abgabe). Mit den Testkäufen sollen diese Verkaufsbeschränkungen überprüft werden.

Gemäss Gesetzgebung dürfen keine Alkoholprodukte an unter 16-Jährige und keine Spirituosen an unter 18-Jährige abgegeben oder verkauft werden. Tabakprodukte durften bis Ende September 2024 nicht an unter 16-Jährige verkauft werden. Seit Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes per 1. Oktober 2024 gilt ein schweizweites Verkaufsverbot von Tabak- und Nikotinprodukten an unter 18-Jährige. Um die Einhaltung der Verkaufs- und Abgabebestimmungen zu erfassen, werden im Kanton Uri – in Kooperation mit dem Blauen Kreuz Zürich – regelmässig Tabak- und Alkohol-Testkäufe durchgeführt.

Schlechte Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in Uri

In 23 Urner Verkaufsstellen von Alkohol und Tabak, wurden durch speziell ausgebildete Personen des Blauen Kreuzes Zürich Testkäufe durchgeführt. Die getesteten Verkaufsstellen sind Verkaufs- und Gastronomiebetriebe, wie Cafés, Restaurants, Bars sowie Detailhandelsgeschäfte, Kioske und Tankstellenshops. Von den getesteten 23 Verkaufsstellen haben nur sieben die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz eingehalten. 16 Betriebe haben sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.

Im Vergleich zu den Vorjahren, sind die aktuellen Test-Resultate signifikant schlechter ausgefallen. Es handelt sich um die schlechtesten Ergebnisse seit der Durchführung von Tabak- und Alkohol-Testkäufen im Kanton Uri. In den Vorjahren hatten bei den Alkohol-Testkäufen durchschnittlich 20 Prozent der getesteten Verkaufsstellen dem Gesetz zuwidergehandelt, im Jahr 2024 waren es 66 Prozent.

70 Prozent der getesteten Verkaufsstellen haben Bier an unter 16-Jährige verkauft. Zudem haben mehr als die Hälfte der Verkaufsstellen Spirituosen, also alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Volumenprozent, an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft.

Bei den Tabak-Testkäufen waren es in den Vorjahren durchschnittlich rund 28 Prozent der getesteten Betriebe, die die gesetzlichen Jugendschutz-Bestimmungen nicht eingehalten haben. Im Jahr 2024 waren es mehr als die Hälfte (56 %) der Verkaufsstellen.

Auffallend ist, dass sowohl bei den Alkohol- wie auch bei den Tabak-Testkäufen von weniger als einem Drittel der Betriebe nach dem Alter gefragt wurde. Einen Ausweis verlangten beim Verkauf von Tabak nur die Hälfte aller Verkaufsstellen, beim Verkauf von Alkohol war es durchschnittlich nur rund ein Drittel der Betriebe.

Neues Tabakproduktegesetz ermöglicht zukünftig strafrechtliche Konsequenzen

Seit dem 1. Oktober 2024 ist das neue Tabakproduktegesetz in Kraft. Damit gilt unter anderem ein schweizweit einheitliches Abgabeverbot von Tabak- und Nikotinprodukten (inkl. elektronische Zigaretten sowie Tabakprodukte zum Erhitzen) an Jugendliche unter 18 Jahren. Weiter beinhaltet das neue Gesetz auch strengere Werbeeinschränkungen, Einschränkungen in der Verkaufsförderung, eine Ausweitung des Passivrauchschutzes, usw. Mit dem neuen Tabakproduktegesetz und einer Ergänzung im Lebensmittelgesetz wird zudem für die Kantone die Möglichkeit eingeführt, Testkäufe durchzuführen, die in Strafverfahren verwendet werden können. Damit erhalten Testkäufe – sei es für Alkohol oder Tabakprodukte und elektronische Zigaretten – neu eine schweizweit gültige rechtliche Grundlage. Verkaufsstellen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstossen, können mit einer Busse bestraft werden. Eltern oder weitere Bezugspersonen haben die Möglichkeit, bei Kenntnis von Verstössen gegen die Jugendschutzbestimmungen eine entsprechende Meldung an die Kantonspolizei Uri zu machen.

Unterstützung bei der Umsetzung von Jugendschutzbestimmungen

Die Fachstelle Gesundheitsförderung Uri unterstützt Veranstaltende, Gastrobetriebe oder den Detailhandel bei der Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen. Weiterführende Informationen zum Jugendschutz sowie ein Webshop für Jugendschutz-Materialien sind unter www.jugendschutz-zentral.ch zu finden.