AltersZentrum St. MartinSursee : Hauptgebäude wird ersetzt

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Visualisierung: Zugang zum neuen Hauptgebäude des AltersZentrums St. Martin.
(©indievisual AG Zürich)

Das über 55-jährige Hauptgebäude des AltersZentrums St. Martin soll neu gebaut werden. Der
Ersatzneubau schafft Lebensqualität im Alter, zeitgemässe Arbeitsplätze und eine wirtschaftlich
sinnvolle Anzahl neuer Pflegeplätze. Die Baukosten betragen 45,56 Millionen Franken. Die
Gemeindeversammlung behandelt das Geschäft am 14. Oktober 2025. Die Schlussabstimmung
findet Ende November 2025 an der Urne statt.
Das Hauptgebäude des AltersZentrums St. Martin muss ersetzt werden. Es stammt aus dem Jahr 1969 und entspricht weder den heutigen baulichen Standards einer Altersinstitution noch den Bedürfnissen älterer Menschen. Die Zimmer sind zu klein und die Pflegeabläufe umständlich. Zudem stossen Küche, Wäscherei, Administration und weitere Bereiche an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Stadtrat möchte das Hauptgebäude mit einem zeitgemässen und zweckdienlichen Ersatzneubau am bisherigen Standort erneuern.
Das neue Hauptgebäude wird 80 Pflegebetten umfassen, verteilt in acht Wohngruppen auf vier Etagen. Die Erweiterung der Bettenzahl um rund 14 Prozent gegenüber heute soll den langfristigen Pflegebedarf decken. «Die Prognosen zeigen, dass in den nächsten 20 Jahren der Bedarf nach Langzeitpflegeplätzen deutlich steigen wird», sagt Sozialvorsteherin Yvonne Zemp Baumgartner.
Gleichzeitig werden ambulante Angebote ausgebaut, damit ältere Menschen möglichst lange zuhause leben können. Diese Entwicklungen wurden bei der Planung des Ersatzneubaus berücksichtigt. «Die Kapazität ist so gewählt, dass die Betten kurz-, mittel-, und langfristig optimal ausgelastet sind – und kein Überangebot geschaffen wird», so Zemp Baumgartner. «So kann das AltersZentrum auch auf lange Sicht wirtschaftlich und effizient betrieben werden.»
Synergien optimal nutzen – betriebliche Kosten sparen
Neben Pflegezimmern entstehen im Ersatzneubau auch eine Produktionsküche, ein öffentliches
Restaurant, Therapie- und Aufenthaltsräume, Büros sowie ein Raum der Stille. Der Aussenraum wird mit finanzieller Unterstützung der Marianne und Peter Ehret-Stiftung aufgewertet: Ein grüner Platz mit Sitzgelegenheiten, Pavillon, Wasserstelle und ein Spielplatz schaffen Lebensqualität – für Bewohnende, Besuchende und das ganze Quartier.
Realisiert wird der Ersatzneubau auf dem bestehenden Areal am St. Martinsgrund. So bleiben die verschiedenen Pflege- und Betreuungsangebote des AltersZentrums vereint (siehe Kasten). Synergien können so optimal genutzt und die Betriebsabläufe effizient gestaltet werden. Ein Neubau an einem anderen Standort wurde im Vorfeld geprüft – ebenso die Sanierung des über 55-jährigen Hauses. Eine solche wäre nicht wirtschaftlich und baulich stark eingeschränkt, weil die Grundrisse und Statik des Gebäudes keine weiteren Veränderungen mehr zulassen.
Übergangslösung mit Provisorien
Während der Bauzeit ziehen die Bewohnenden sowie das Restaurant und die Administration in ein Provisorium an der Münsterstrasse – in unmittelbarer Nähe des AltersZentrums. Dort wird von der Firma Estermann Immobilien AG ein Mehrgenerationenhaus realisiert, welches das AltersZentrum während der eigenen Bauzeit nutzen kann. Die Küche wird in einem separaten Provisorium untergebracht. Der Umzug in die Provisorien ist für April 2027 geplant. Ende 2029 soll das neue Hauptgebäude bezugsbereit sein.
Kosten und Finanzierung
Der Ersatzneubau kostet 45,56 Millionen Franken. Zusätzlich entstehen Kosten für die Provisorien von rund 7,29 Millionen Franken, die vollumfänglich über die Erfolgsrechnung des AltersZentrums getragen werden – das Eigenkapital des AltersZentrums beträgt aktuell rund 17 Millionen Franken.
Der beantragte Sonderkredit setzt sich wie folgt zusammen:
Ersatzneubauprojekt AltersZentrum 45’560’000 Franken
Provisorium AltersZentrum (inkl. Miete, Aus- und Umbaukosten) 5’767’000 Franken
Provisorium Küche (inkl. Fundamente, Rückbauarbeiten etc.) 1’520’000 Franken
Total Sonderkredit 52’847’000 Franken
Die Marianne und Peter Ehret-Stiftung beteiligt sich mit einem Beitrag von maximal 1 Million Franken an der Gestaltung des Aussenbereichs «Grünen Mitte». Dieser Betrag kann die Stadt nach dem Bau der Stiftung in Rechnung stellen.
Wirtschaftlich sinnvollste Lösung
«Wir sind uns der finanziellen Auswirkungen eines solchen Generationenprojekts bewusst», sagt Yvonne Zemp Baumgartner. Der Stadtrat sieht im Ersatzneubau jedoch eine zwingend notwendige Investition in die soziale Infrastruktur Sursees. Die bauliche und finanzielle Planung wurde in den verschiedenen Gremien, wie der Baukommission, der Controlling-Kommission und im Projektteam mehrfach beraten, hinterfragt und extern geprüft. Die Kosten werden als verhältnismässig eingestuft und sind gut begründet. «Das vorliegende Projekt gilt als wirtschaftlich sinnvollste Lösung», sagt Zemp Baumgartner. Es ist das Ergebnis diverser Studien und Analysen.
«Der Stadtrat ist überzeugt, mit dem Ersatzneubau des Hauptgebäudes am bestehenden Standort eine solide und zweckmässige Grundlage für die nächsten Generationen und Jahrzehnte zu schaffen», sagt Yvonne Zemp Baumgartner. Dadurch können ältere Einwohnerinnen und Einwohner auch in Zukunft
bedarfsgerecht in Sursee versorgt werden. Dies auch im Hinblick, dass der «Seeblick» als zweites Pflegeheim auf städtischem Gebiet vor Veränderungen steht. Der «Seeblick» wird von einem Gemeindeverband unterhalten, in dem Sursee Mitglied ist. Am geplanten Neubau auf dem Areal des neuen Spitalstandorts in der Schwyzermatt wird sich die Stadt finanziell jedoch nicht beteiligen. «Umso wichtiger ist es, dass wir für die Zukunft genügend eigene Plätze anbieten und somit die Versorgung
selbst steuern können», sagt Yvonne Zemp Baumgartner. Der Ersatzneubau des Hauptgebäudes ist dafür zentral. «Er schafft Lebensqualität im Alter, zeitgemässe Arbeitsplätze für das Pflegepersonal und eine wirtschaftlich sinnvolle Anzahl neuer Pflegeplätze für heutige und kommende Generationen.»
Die Stimmberechtigten werden den Sonderkredit für den Ersatzneubau an der Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2025 behandeln. Die Urnenabstimmung findet am Sonntag, 30. November 2025, statt.
Dieses Verfahren legt die Gemeindeordnung bei Sonderkrediten ab 2,5 Millionen Franken fest. DieBotschaft finden Sie auf der Webseite der Stadt Sursee.

Das AltersZentrum St. Martin
Das AltersZentrum St. Martin ist eine Institution der Stadt Sursee und seit 2010 ein Betrieb mit
wirkungsorientierter Verwaltungsführung. Das heisst: Das AltersZentrum wird als
Spezialfinanzierungsbetrieb mit eigener Führungsstruktur und Rechnungsführung (Kostenrechnung
nach Krankenversicherungsgesetz KVG) betrieben. Die politische und strategische Führung liegt

beim Ressort Soziales und Gesundheit der Stadt Sursee. Das AltersZentrum hat einen
Versorgungsaufrag und leistet mit seinem Angebot einen Beitrag zur Förderung und Erhaltung der
Lebensqualität älterer sowie pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen in Sursee.
Das AltersZentrum bietet verschiedene Wohnformen an – von Betreutem Wohnen bis hin zu
Pflegeeinrichtungen. In der Institution leben rund 230 Personen, die in unterschiedlichen
Lebenssituationen unterstützt werden. Das AltersZentrum St. Martin nutzt sechs Gebäude, die in
unmittelbarer Nähe liegen. Das Angebot sieht wie folgt aus:
— 115 Langzeitplätze, wovon sich 70 im Hauptgebäude, St. Martinsgrund 9, befinden
(Stand Pflegeheimliste vom 1. Februar 2024).
— 13 spezialisierte Langzeitplätze für Menschen mit psychischer Behinderung oder starker
Verhaltensauffälligkeit (Stand Pflegeheimliste vom 1. Februar 2024)
— 79 Wohnungen für rund 100 ältere Menschen mit Zugang zur betriebseigenen Spitex und
zum Dienstleistungsangebot (Betreutes Wohnen).

Die Geschäfte der Gemeindeversammlung
Neben dem Sonderkredit für den Ersatzneubau des Hauptgebäudes des AltersZentrums St. Martin
befinden die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2025 über ein
weiteres Sachgeschäft. Der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Sursee und der CKW muss
angepasst werden. Mit einem neuen Reglement werden die Grundsätze definiert, wie die Stadt die
Konzessionsgebühr erheben soll. Hintergrund ist, dass die CKW AG auf dem Stadtgebiet zuständig
für die Stromversorgung ist. Um den öffentlichen Grund (z.B. Strassen und Wege) zu nutzen, bezahlt
sie sogenannte Konzessionsabgaben an die Stadt. Diese zieht die CKW AG bei der Endkundschaft
als Prozentsatz des Netznutzungsentgelts über die Stromrechnung ein und leitet sie der Stadt
weiter. Die übergeordneten rechtlichen Bestimmungen (z.B. Verhinderung Strommangellage)
verändern das Nutzungsentgelt. Die Konzessionsabgabe ist prozentual daran gekoppelt. Sie steigt
somit an, obwohl der öffentliche Grund nicht zusätzlich genutzt wird. Neu soll die
Konzessionsabgabe als fester Zuschlag pro Kilowattstunde (kWh) erhoben werden.
Informationsveranstaltung am 25. September 2025
Am Donnerstag, 25. September 2025, findet um 19.30 Uhr im Rathaus Sursee eine öffentliche
Informationsveranstaltung betreffend Reglement und Konzessionsvertrag mit der CWK AG statt.
Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen, sich über die geplanten Änderungen zu
informieren und Fragen zu stellen. Ein Vertreter der CKW wird ebenfalls anwesend sein und für
Auskünfte sowie Rückfragen zur Verfügung stehen.