Amtliche Dokumente sollen einfacher zugänglich werden

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Luzerner Staatskanzlei

Im Kanton Luzern sollen amtliche Informationen künftig einfacher zugänglich werden. Der Regierungsrat gibt einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, mit dem das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung eingeführt werden soll. Der Gesetzesentwurf legt fest, für welche Bereiche und Dokumente der Verwaltung das Öffentlichkeitsprinzip gelten soll.

Gestützt auf eine Motion der Staatspolitischen Kommission verlangte der Kantonsrat die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung. Darunter wird das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten auf Gesuch hin verstanden. Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips müssen Personen, die um Einsicht oder Herausgabe von amtlichen Informationen nachfragen, nicht mehr glaubhaft machen, dass sie ein eigenes, schutzwürdiges Interesse daran haben, um den Zugang zu einem bestimmten Dokument zu erhalten. Vielmehr muss die Behörde die Verweigerung oder Einschränkung des Dokumentenzugangs begründen. Der Behördenentscheid kann vor Gericht angefochten werden. Zu Dokumenten aus hängigen Verfahren oder laufenden Geschäften von Verwaltung und Regierung besteht generell kein Zugang. Aufgrund des Kollegialprinzips gilt diese Einschränkung weiter auch für die Verhandlungsunterlagen und das Verhandlungsprotokoll des Regierungsrates.

Das Öffentlichkeitsprinzip soll für die Verwaltung im engen Sinn gelten
Der Regierungsrat hat entschieden, in der Vernehmlassung das Öffentlichkeitsprinzip für die Kantonsverwaltung, das heisst die Departemente und Dienststellen, vorzuschlagen. Das Öffentlichkeitsprinzip soll ausserdem ausschliesslich für Dokumente gelten, die nach dem Inkrafttreten der Gesetzesbestimmungen erstellt werden.

Der Vernehmlassungsentwurf sieht ferner vor, dass eine Gebühr erhoben werden kann, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs einen erheblichen Aufwand verursacht. Die Mitteilung der Verwaltung, dass ein Zugang nicht gewährt werden kann, ist kostenlos. Verlangt hingegen ein Gesuchsteller oder eine Gesuchstellerin einen anfechtbaren Entscheid, ist dies wie übrigen Verwaltungsrecht mit einer Gebührenpflicht verbunden.

Die wichtigsten Punkte werden im Organisationsgesetz geregelt. Umschrieben werden der Anwendungsbereich des Öffentlichkeitsprinzips, die Voraussetzungen, das Verfahren und der Rechtsschutz. Insgesamt sollen mit der Vorlage weitere zehn Erlasse ergänzt oder angepasst werden, darunter das kantonale Datenschutzgesetz, das Justizgesetz, das Stimmrechtsgesetz und das Stimmrechtsgesetz.

Auch die Gemeinden sollen das Öffentlichkeitsprinzip einführen
Der Entwurf sieht ausserdem vor, dass die Gemeinden das Öffentlichkeitsprinzip einführen müssen. Erlassen sie kein eigenes Reglement, soll nach einer Übergangsfrist die kantonale Regelung gelten.

Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Unterlagen dazu sind online verfügbar, das Verfahren dauert bis zum 27. Oktober 2023.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt



Anhang
Vernehmlassungsunterlagen
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