Anpassung Reglement für Maturitätsprüfungen

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Luzerner Staatskanzlei

Der Regierungsrat passt zum neuen Schuljahr 2017/2018 das Maturitätsreglement (SRL Nr. 506) an. Die Neuerungen gelten für sogenannte Unredlichkeiten bei Prüfungen im Zusammenhang mit Erfahrungsnoten und regeln die Entscheidungsträger bzw. die Folgen.

Die Schulen entscheiden, welche Disziplinarmassnahme sie anordnen, wenn sich Maturandinnen und Maturanden bei Prüfungen während des Schuljahres im Zusammenhang mit Erfahrungsnoten unredlich verhalten (z.B. spicken, schummeln). Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen liegt der Entscheid bei der Maturitätskommission. Diese kann den Maturand bzw. die Maturandin von der Maturitätsprüfung ausschliessen oder das Maturitätszeugnis als ungültig erklären.

Ausserdem schreibt das geänderte Reglement den Schulen vor, die Maturandinnen und Maturanden künftig ausdrücklich über diese Bestimmungen zu informieren. Mit diesen Präzisierungen soll garantiert werden, dass den Maturandinnen und Maturanden bewusst ist, dass Prüfungsbetrug bei Erfahrungsnoten vor der Matura Folgen haben wird.

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