Luzernerinnen und Luzerner, die in einem Alters- oder Pflegeheim leben, konnten bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) bislang höchstens 141 Franken pro Tag als Heimtaxe anrechnen lassen. Der Regierungsrat hat beschlossen, diesen Betrag rückwirkend auf den 1.1.2020 auf 179 Franken zu erhöhen. Damit wird den Anforderungen ans Bundesrecht Genüge geleistet und der Kostenentwicklung der letzten Jahre bei einem Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim Rechnung getragen.
Die vollständige Mitteilung des Kantons Luzern, des Verbandes der Luzerner Gemeinden und der Stadt Luzern finden Sie hier.
Anhang
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