Arbeitszeit Verwaltungspersonal – Anpassung der Personalverordnung

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Luzerner Staatskanzlei

Die Arbeitswelt befindet sich stark im Umbruch. Die Digitalisierung schafft neue Arbeitswelten und verlangt einen Wertewandel. Gefragt sind flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten und eine Vertrauenskultur, welche auf die Zielerreichung fokussiert. Im Rahmen des Projekts Organisationsentwicklung 17 hat die Dienststelle Personal den Auftrag erhalten, die Arbeitszeitbestimmungen zu harmonisieren und ein gemeinsames, integriertes Zeitwirtschaftssystem inklusive Leistungserfassung und -verrechnung sowie der Personaleinsatzplanung einzuführen. Damit können für die kantonale Verwaltung – durch die Reduktion des administrativen Aufwands aufgrund der zentralen Bewirtschaftung und durch integrierte Prozesse – unter anderem Einsparungen bei der Ersatzbeschaffung (Hardware/Software) erreicht werden. Die Einführung eines gemeinsamen und integrierten Zeitwirtschaftssystems ist eine zwingende Voraussetzung im Hinblick auf das geplante zentrale Verwaltungsgebäude am Seetalplatz in Emmen (ZVSE). In einem ersten Schritt sind die personalrechtlichen Grundlagen für die Erledigung dieses Auftrags zu schaffen. Dies soll unter anderem durch eine Vereinheitlichung der Arbeitszeitmodelle und der Arbeitszeiterfassung erreicht werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Anpassung der Personalverordnung beschlossen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]