Aufgepasst im Kanton Luzern: Die Amphibien sind los!

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Gefahren- und Vorschriftensignal

Mit steigenden Temperaturen verlassen Frösche, Kröten und Molche ihre Winterquartiere und machen sich auf zu ihren Laichgewässern. Dabei überqueren sie auch Strassen und laufen Gefahr, in Massen überfahren zu werden. Dies ist nicht nur für die Amphibien gefährlich, sondern beeinträchtigt auch die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) koordiniert jeweils zusammen mit Freiwilligen die Errichtung von temporären Zäunen, initiiert bauliche Massnahmen und veranlasst temporäre Strassensperrungen. Im Kanton Luzern sind über 30 Stellen mit Massenwanderungen bekannt.

Mit dem beginnenden Frühling wandern Frösche, Kröten und Molche von ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern. Dabei legen sie einige hundert Meter bis mehrere Kilometer zurück. Überall dort, wo ihre Wanderrouten Strassen queren, sind Schutzmassnahmen erforderlich, damit die Amphibien nicht Opfer des Verkehrs werden und lokale Populationen nicht aussterben. Im Kanton Luzern sind über 30 solche Zugstellen bekannt. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) koordiniert je nach Örtlichkeit entsprechende Schutzmassnahmen.

Temporäre Zäune
Unter der Mithilfe von Gemeinden, Schulen, Naturschutzvereinen und der Bevölkerung werden bei einem Grossteil der Zugstellen temporäre Zäune aus Kunststoffwellplatten aufgestellt. Beim Zaun angelangt, laufen die Amphibien diesem Leitwerk entlang und fallen dabei in eingegrabene Kessel. Jeden Tag tragen Freiwillige die Tiere über die Strasse zu den Laichgewässern. Im Kanton Luzern werden so jährlich rund 30’000 Amphibien vor dem Strassentod bewahrt.

Temporäre Strassensperrungen an drei Orten
Überqueren die Tiere jedoch die Strassen auf einem längeren Abschnitt ist die Einrichtung von Zäunen zu aufwendig. In diesen Fällen wird geprüft, ob die Strasse während der stärksten Zugnächte gesperrt werden kann. Aktuell sind drei solche temporären Strassensperrungen vorgesehen: zwischen Urswil und Ballwil, zwischen Willisau und Grosswangen im Ostergau sowie zwischen Lupfen und Gishalden in Langnau bei Reiden. Sind aufgrund der Witterung starke Wanderaktivitäten zu erwarten, werden diese Strassenabschnitte von 19 Uhr bis 4 Uhr für den Verkehr gesperrt, ausgenommen vom Verbot sind Fahrräder und Mofas. Die Polizei kann die Einhaltung der Sperrungen überprüfen.

Bauliche Massnahmen
An einigen Zugstellen hat der Kanton Luzern bauliche Massnahmen realisiert. Dank diesen können die Tiere die Strasse mittels Unterführungen queren. Bei diesen festen Amphibienschutzanlagen ist nicht nur die Wanderung zum Laichgewässer gewährleistet, sondern auch die Rückwanderung in das Sommer- und Winterquartier. Bei Zäunen und Strassensperrungen ist ein Schutz dieser Rückwanderung nicht möglich, da sie sich über mehrere Monate hinzieht. Im Kanton Luzern werden im Rahmen von Strassensanierungen an grossen Zugstellen weitere Amphibienschutzanlagen realisiert.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Luzern steht für Lebensqualität

 

  • Luzern steht für Nachhaltigkeit

    Anhang

Bild 1: «Gefahren- und Vorschriftensignal»
Bild 2: «Bergmolch»
Bild 3: «Erdkröte»
Bild 4: «Temporärer Zaun entlang Strasse in Schüpfheim (Copyright Klaus Schmid)»

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