Mit der Überweisung eines parlamentarischen Vorstoßes in der Septembersession 2024 wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, mit der die Liste der säumigen Prämienzahlerinnen und Prämienzahler aufgehoben werden kann. Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen 29 Stellungnahmen zeigen eine breite Zustimmung zur Vorlage. Die Botschaft, die vom Regierungsrat verabschiedet wurde, wird voraussichtlich diesen Juni im Kantonsrat beraten.
Der Kanton Luzern führt seit 2012 eine Liste, auf der Prämienzahlen erfasst werden, die ihre Krankenkassenprämien trotz Betreibung nicht bezahlt haben. Diese Liste wird durch die Stelle für ausstehende Prämien und Kostenbeteiligung (STAPUK) betrieben, die seit dem 1. Januar 2019 dem Sozialversicherungszentrum WAS des Kantons Luzern angegliedert ist. Für die auf der Liste eingetragenen Personen schieben die Krankenversicherer die Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen auf. Übernommen werden nur noch die Kosten für Notfallbehandlungen.
In der Septembersession 2024 hat der Kantonsrat einen parlamentarischen Vorstoß erheblich erklärt, der die Aufhebung dieser Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler verlangt. Der Regierungsrat wurde damit beauftragt, dem Kantonsrat die für die Aufhebung der Liste notwendige Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung zu unterbreiten. In der Folge hat der Regierungsrat entschieden, die Liste per 1. November 2024 bis zur endgültigen Aufhebung zu sistieren. Personen, die sich auf der Liste befinden, können somit seit Anfang November 2024 wieder Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beziehen. Zudem hat der Regierungsrat das Gesundheits- und Sozialdepartement damit beauftragt, eine Vernehmlassung zur Gesetzesänderung durchzuführen. Diese dauerte vom 3. Januar bis 14. März 2025.
Ergebnisse der Vernehmlassung
Insgesamt gingen im Rahmen der Vernehmlassung 29 Stellungnahmen von fünf Gemeinden, dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG), den Kantonsparteien SVP, FDP, Die Mitte, SP, GLP und den Grünen, vom Sozialversicherungszentrum WAS, von Seiten der Krankenversicherer und von den Leistungserbringern ein. Die geplante Gesetzesänderung steht in der Vernehmlassung auf breiter Zustimmung. Alle Parteien bis auf die SVP unterstützen die Aufhebung der Liste. Die Befürworter der Gesetzesänderung verweisen insbesondere auf die ausgebliebene Wirkung der Liste auf die Zahlungsmoral der säumigen Prämienzahlenden. Stattdessen hatten die Zahlungsausstände während des Zeitraums, in dem die Liste geführt wurde und der Leistungsaufschub galt, erheblich zugenommen. Zudem hätte die Liste den Zugang zur Gesundheitsversorgung von gefährdeten Personengruppen erheblich eingeschränkt, was wiederum zu hohen gesellschaftlichen Folgekosten führen würde. Die SVP und eine Gemeinde lehnten die Gesetzesvorlage zur Aufhebung der Liste ab. Als Hauptargument wird der einstige Grund für die Einführung der Liste genannt: Die Liste sei eine notwendige, präventive Massnahme zur Verhinderung der Nichtbezahlung der Krankenkassenprämien.
Das Sozialversicherungszentrum wurde beantragt, dass im Zuge der geplanten Gesetzesänderungen auch die bis dahin gesetzlich verankerte Meldepflicht über die Betreibungen der Versicherer an die STAPUK und an die Gemeinden aufgehoben wird. Aufgrund der entsprechenden Stellungnahme des VLG und der Tatsache, dass die Meldepflicht der primären Mitteilung einer bestehenden Erfassung auf der Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler diente, soll diesem Antrag gefolgt und die Meldepflicht aufgehoben werden. Es handelt sich um den einzigen Punkt, in dem sich der Vernehmlassungsentwurf und der Botschaftsentwurf unterscheiden.
Die vorgesehene Gesetzesänderung erfordert zudem auch eine Anpassung auf Verordnungsstufe.
Die Vorlage wird voraussichtlich in der Juni-Sitzung des Kantonsrats erstmals beraten. Die zweite Beratung im Parlament ist für die August-Sitzung vorgesehen.
Anhang
Botschaft B 51