Aufhebung Liste säumiger Prämienzahlender: Regierungsrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren

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Staatskanzlei Luzern

Seit 2012 führt der Kanton Luzern eine Liste, auf der Prämienzahlende erfasst werden, die ihre Krankenkassenprämien trotz Betreibung nicht bezahlt haben. Der Kantonsrat hat den Regierungsrat beauftragt, ihm einen Änderungsentwurf des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankversicherung zur Aufhebung der Liste zu unterbreiten. Dieser Änderungsentwurf geht heute in die Vernehmlassung, die bis Mitte März 2025 dauert.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) können die Kantone versicherte Personen, die ihre Krankenkassenprämien trotz Betreibung nicht bezahlen, auf einer Liste erfassen. Für die auf der Liste eingetragenen Personen schieben die Krankenversicherer die Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen auf. Übernommen werden nur noch die Kosten für Notfallbehandlungen.

Liste der säumigen Prämienzahlenden soll aufgehoben werden
Der Kanton Luzern hat zwischen 2012 und Ende Oktober 2024 eine entsprechende Liste geführt. Nachdem der Kantonsrat in der Septembersession 2024 einen parlamentarischen Vorstoss über die Aufhebung der Liste der säumigen Prämienzahlenden mit 82 zu 28 Stimmen als erheblich erklärt hat, wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat die für die Aufhebung der Liste notwendige Änderung des Einführungsgesetzes zum KVG zu unterbreiten. In der Folge hat der Regierungsrat entschieden, die Liste per 1. November 2024 bis zu ihrer definitiven Aufhebung zu sistieren. Er hat das Gesundheits- und Sozialdepartement damit beauftragt, eine Vernehmlassung zur Gesetzesänderung durchzuführen, die für die Aufhebung der Liste notwendig ist. Diese beginnt heute und dauert bis Mitte März 2025.

Anhang
Vernehmlassungsunterlagen