Für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative – der Ausbildungsoffensive – hat der Bund ein Gesetz zur Förderung der Ausbildung in der Pflege auf Stufe höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erlassen. Dieses soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für die Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine entsprechende Botschaft zur Beratung.
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. November 2021 die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) mit rund 61 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen. Daraus folgte ein Verfassungsartikel, der Bund und Kantone verpflichtet, die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anzuerkennen und für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität zu sorgen. Zudem müssen Bund und Kantone sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen und sie entsprechend ihrer Ausbildung und ihrem Können eingesetzt werden.
Finanzielle Anreize zur Förderung der Pflegeausbildung HF und FH
Um den neuen Verfassungsartikel umzusetzen, hat der Bund als ersten Schritt das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet. Dieses Bundesgesetz regelt die sogenannte «Ausbildungsoffensive» und weist den Kantonen folgende Aufgaben zu:
- Schaffung einer Ausbildungsverpflichtung für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen der Tertiärstufe an Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) für Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen sowie Gewährung von Beiträgen für die von diesen erbrachten Ausbildungsleistungen;
- Gewährung von Beiträgen an die Höheren Fachschulen in Pflege zwecks bedarfsgerechter Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse;
- Gewährung von Ausbildungsbeiträgen an Personen, welche den Bildungsgang Pflege HF oder den Studiengang in Pflege FH absolvieren möchten und Wohnsitz im Kanton haben.
Mittels eines ebenfalls auf acht Jahre befristeten, kantonalen Einführungsgesetzes sollen im Kanton Luzern die Vorgaben des Bundesgesetzes umgesetzt werden. Das Gesetz soll vor allem die Voraussetzungen und den Umfang der bunderechtlich vorgesehenen Beiträge an die Förderung der Pflege HF und FH und deren Finanzierung regeln.
Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements sagt: «Mit der Ausbildungsoffensive in der Pflege soll dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt werden. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies mit den vorgesehen Instrumenten gelingen wird.»
Vernehmlassung mit grundsätzlich positiven Rückmeldungen
Zum Entwurf des kantonalen Einführungsgesetzes wurde vom 17. Mai bis am 24. August 2023 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Eine grosse Mehrheit der Antwortenden stimmte den wesentlichen Stossrichtungen der Vorlage grundsätzlich zu. Die Vernehmlassungsantworten zeigten jedoch punktuell einen Erklärungs- und Nachbesserungsbedarf auf, insbesondere hinsichtlich den bereits bestehenden Förderungsmassnahmen des Kantons für die von der Ausbildungsoffensive nicht erfassten Pflegeberufe, der Abgeltung der praktischen Ausbildung, den Ausgleichzahlungen bei Nichterfüllen der Ausbildungsverpflichtung und der Verteilung der Durchführungskosten zwischen Kanton und Gemeinden.Im Rahmen der Vernehmlassung wurde zudem teilweise bemängelt, dass das vorgesehene Beitragsmodell für die Beiträge an Personen, welche die Ausbildung Pflege HF oder FH machen, nicht demjenigen entspreche, das eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (ZGDK) erarbeitet hat. Der Regierungsrat erachtet das von der Luzerner Projektgruppe erarbeitete Modell nicht zuletzt aus finanzpolitischen Gründen weiterhin als sachgerechteren Umsetzungsvorschlag.
Voraussichtlich durchschnittliche Kosten von 9,5 Millionen Franken pro Jahr
Der Regierungsrat schätzt die Kosten der Leistungen für die Förderung der Pflege HF und FH für die nächsten acht Jahre auf durchschnittlich 9,5 Millionen Franken pro Jahr. Darin berücksichtigt ist die angestrebte Steigerung der Anzahl Pflegeabschlüsse von 20 Prozent bis Ende des Jahrzehnts. Der Bund beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kosten. In welchem Umfang, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ungewiss. Da die Ausbildung von Pflegepersonal in Pflegeheimen und bei der Spitex Aufgabe der Gemeinden ist, sollen sie für den betreffenden Teil der Kosten der Ausbildungsoffensive aufkommen.Der Kantonsrat berät den Entwurf des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung in der Pflege voraussichtlich in der Januar-Session 2024.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für ZusammenhaltAnhang
Botschaft B 10
Bild Pflegepersonal in einem Alterswohnheim[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]