Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2024

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Kanton Uri

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2023 beträgt 114,4 Punkte und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 1,69 Prozent erhöht. Folglich muss der Kanton für das Steuerjahr 2024 die im Steuergesetz in Frankenbeträge festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer erhöhen.

Die Finanzdirektion prüft jährlich gestützt auf das Steuergesetz, ob aufgrund der Teuerung die Frankenbeträge von Abzügen und Steuerfreibeträgen anzupassen sind. Für den Ausgleich der kalten Progression ist jeweils die Veränderung seit der letzten Anpassung massgebend, wobei eine negative Teuerung gemäss Steuergesetz zu keiner Anpassung führt. Die Beträge sind auf 100 Franken auf- oder abzurunden.

Veränderung des Landesindexes für Konsumentenpreise

Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2023 beträgt 114,4 Punkte (Basis Mai 2000) und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung auf der Basis des Indexwertes vom 30. Juni 2022 von 112,5 Punkte um 1,69 Prozent erhöht. Für neu eingeführte Abzüge und Freibeträge ist jeweils der Indexstand am 31. Dezember vor Inkrafttreten der neuen Bestimmung relevant. Der Regierungsrat kann zwecks Koordination mit der direkten Bundessteuer eine Anpassung der Frankenbeträge auf das gleiche Niveau vornehmen. Folglich kann dies bei den Abzügen und Freibeträgen zu unterschiedlich starken Veränderungen führen.

Anpassung der Sozialabzüge, der allgemeinen Abzüge und Steuerfreibeträge

Mit dem Ausgleich der kalten Progression sind vor allem die tarifarischen Sozialabzüge, die allgemeinen Abzüge und die Freibeträge anzupassen (vgl. nachstehende Tabelle). So erhöht sich der Abzug für Ehepaare aufgrund der Teuerung von 26’100 Franken auf 26’600 Franken. Der Regierungsrat passt – zwecks Koordination mit dem Bundesrecht – mehrere Abzüge und Freibeträge an das Niveau der direkten Bundessteuer an.

Auswirkungen auf den Steuerertrag

Ohne Anpassung dieser Abzüge würden Kanton und Gemeinden mehr Steuern einnehmen, weil die steuerpflichtigen Personen teuerungsbedingt mit Lohnanpassungen rechnen können. Der Ausgleich der kalten Progression soll die Kaufkraft der Steuerzahlerinnen und –zahler weitgehend erhalten. Folglich rechnet der Kanton mit keinen Steuerausfällen.

Sozialabzüge beim Einkommen2023
in Fr.
2024
in Fr.
Abzug für Ehepaare26’10026’600
Abzug für Halbfamilien20’50020’900
Abzug für die übrigen Steuerpflichtigen14’90015’100
Kinderabzug8’2008’400
Weiterbildungsabzug für Kinder  
– mit auswärtiger Verpflegung4’4004’500
– mit auswärtiger Verpflegung und Unterkunft13’10013’400
Unterstützungsabzug3’1003’100

 

Sozialabzüge beim Vermögen2023
in Fr.
2024
in Fr.
– für Ehepaare, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben205’300208’800
– für die übrigen Steuerpflichtigen102’600104’400
– für jedes nicht selbstständig besteuerte Kind30’80031’300

 

Allgemeine Abzüge und Steuerfreibeträge beim Einkommen2023
in Fr.
2024
in Fr.
Abzug vom Eigenmietwert7’7007’800
*Versicherungsabzug für Ehepaare  
– mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a3’6003’600
– ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3a5’4005’400
*Versicherungsabzug für die übrigen Steuerpflichtigen  
– mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a1’8001’800
– ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3a2’7002’700
*Kosten für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung12’70012’900
Zweiverdienerabzug vom neu 15’100 Franken (bisher 14’900 Franken) übersteigenden Teil des niedrigeren Erwerbseinkommens.3’7003’600
*Abzug für Mitgliederbeiträge u. Zuwendungen an politische Parteien10’30010’400
*Feuerwehrsold, Steuerfreibetrag5’2005’300
*Gewinnspiele, Steuerfreibetrag Grossspiele1’038’3001’056’600
*Spiele zur Verkaufsförderung, Freigrenze1’0001’100
*Einsatzkosten Geldspiele5’2005’300
*Spieleinsätze Online-Spiele26’00026’400
* Beträge mit direkter Bundessteuer koordiniert  

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