Die Leerwohnungsziffer 2025 beträgt im Kanton Luzern 0,78 Prozent. Sie liegt damit tiefer als im Vorjahr und im vierten Jahr in Folge unter 1 Prozent. Gemessen an ihrem Bestand gab es mehr Leerstände bei kleinen Wohnungen als bei grossen. Die Regionen Sursee/Sempachersee sowie Rottal/Wolhusen zeigten die niedrigsten und das Untere Wiggertal die höchste Leerwohnungsziffer. Weiterlesen
Archiv des Autors: Leonard Wüst
Hospental: Wildruhezone St. Annawald angepasst
Gemäss Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 14. Dezember 1988 (KJSV; RB 40.3111) ist das Wild – insbesondere in seinen empfindlichen Lebensräumen wie Ruhezonen und Fortpflanzungsstätten – vor Störungen zu schützen, das sein Leben und Gedeihen beeinträchtigen. Weiterlesen
Martini Symposium Sursee 2025: Jetzt anmelden!
Wie kann man sich als Unternehmen oder Privatperson weiterentwickeln? Am Martini Symposium vom Donnerstag, 27. November 2025, im Campus Sursee diskutieren Per-
sönlichkeiten aus Sport, Wissenschaft und Wirtschaft diese Frage. Sie sprechen über
Spitzenleistungen, Innovationskraft – und die Bedeutung von künstlicher Intelligenz. Weiterlesen
September-Session: Vorstösse zu Jugend+Sport und Steeltec AG
Am zweiten Tag der September-Session hat der Luzerner Kantonsrat die für dringlich erklärten Vorstösse behandelt. Thema waren die geplanten Kürzungen der Gelder im Bereich Jugend+Sport und eine mögliche Finanzhilfe an die Steeltec AG. Weiterlesen
Kanton Uri: Vorsorgliche Verkehrsmeldung – kurzzeitige Strassensperrungen im Zusammenhang mit dem Klausen Monument vom 14. September 2025
Aufgrund des Anlasses Klausen Monument am Sonntag, 14. September 2025, ist jeweils auf der Hauptachse Glarus – Linthal – Urnerboden – Klausenpass – Altdorf mit erheblichen Verkehrsbehinderungen, Strassensperrungen und längeren Wartezeiten zu rechnen. Weiterlesen
Mietverträge: Formularpflicht für die Mitteilung des Anfangsmietzinses gilt weiterhin
Im Kanton Luzern ist die Vermieterschaft von Wohnräumen verpflichtet, Mieterinnen und Mietern bei Wohnungsmangel den Anfangsmietzins sowie den früheren Mietzins mit einem amtlichen Formular bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Massgebend ist der von LUSTAT Statistik Luzern jeweils per 1. Juni erhobene aktuelle Leerwohnungsbestand. Weiterlesen