Bahnausbauschritt 2030/35: Durchgangsbahnhof soll realisiert werden

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die verkehrliche und wirtschaftliche Bedeutung des Durchgangsbahnhofs Luzern ist nicht nur für den Raum Luzern, sondern für die ganze Schweiz enorm. Entsprechend fordert der Kanton Luzern in seiner Stellungnahme zum Bahnausbauschritt 2030/35, dass die Realisierung des Projekts im kommenden Ausbauschritt enthalten ist – zumindest eine erste Etappe. In jedem Fall muss der Bund die Projektierung des Durchgangsbahnhofs umgehend auslösen und via Ausbauschritt 2030/35 finanzieren. Eine allfällige Vorfinanzierung des Projekts muss für den Kanton Luzern tragbar sein.

Der Durchgangsbahnhof Luzern bedeutet für die schweizerische Schienenmobilität einen Quantensprung. Er sorgt für mehr Züge, kürzere Fahrzeiten und neue Direktverbindungen sowohl auf der Nord-Süd- als auch auf der Ost-West-Achse. Das Projekt ist damit auch eine Investition in den Wirtschaftsraum Zentralschweiz, der im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlich wächst und eine der tiefsten Arbeitslosenraten aufweist.

Angesichts der verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Durchgangsbahnhofs fordert der Kanton Luzern in seiner Vernehmlassungsantwort zum Bahnausbauschritt 2030/35, dass der Bund die Realisierung des Projekts in den kommenden Ausbauschritt aufnimmt – zumindest eine erste Etappe. In jedem Fall muss der Bund die Projektierung des Durchgangsbahnhofs umgehend auslösen und via Ausbauschritt 2030/35 finanzieren (wie bereits im Ausbauschritt 2025 beschlossen). Der Kanton Luzern fordert, dass der Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2030/35 die Projektierung des Durchgangsbahnhofs erneut explizit festhält.

Dies umso mehr, als Bundesrätin Doris Leuthard an der Medienkonferenz zum Vernehmlassungsstart erklärte, dass der Bund den Durchgangsbahnhof nun bis zu einem baureifen Projekt vorantreiben und die Projektierung über den Ausbauschritt 2030/35 finanzieren wolle. Der Gesamtbundesrat bestätigte die Aussage Leuthards in seiner Antwort auf eine Interpellation von Ständerat Konrad Graber (17.3168). Mit ihrem klaren Bekenntnis zum Projekt verdeutlicht die Landesregierung, dass der Durchgangsbahnhof die beste Lösung zur Weiterentwicklung des Bahnknotens Luzern ist.

Der Bundesrat unterstreicht seine Haltung, indem er vorschlägt, die Realisierung des Durchgangsbahnhofs über eine Drittfinanzierung vorzuziehen. Der Kanton Luzern begrüsst die Vorfinanzierungsoption. Verglichen mit einer Realisierung des Durchgangsbahnhofs erst im nächsten Ausbauschritt beschleunigt eine Vorfinanzierung den Baustart um vier bis zehn Jahre. Der Kanton Luzern fordert jedoch eine tragbare Vorfinanzierung. Mit dem bundesrätlichen Vorschlag müsste der Kanton Luzern eine zeitlich unbestimmte Finanzierung ohne Rückzahlungsgarantie übernehmen. Die Finanzierungskosten und -risiken wären zu hoch und nicht mehrheitsfähig.

Unterstützung aus Ob- und Nidwalden
Für den Kanton Luzern ist eine rasche Realisierung und möglichst umfassende Finanzierung des Durchgangsbahnhofs wie auch des Zimmerberg-Basistunnels II essenziell. Er setzt sich deshalb für diejenige Variante des Ausbauschritts ein, die 11,5 Milliarden Franken umfasst. Diese bringt Luzern und der Zentralschweiz zahlreiche Angebotsverbesserungen auf der Achse Zürich‒Zug‒Luzern‒Sursee‒Olten. Insbesondere begrüsst der Kanton Luzern den im Ausbauschritt 2035 vorgesehenen 30-Minuten-Takt beim Regio-Express Luzern‒Olten, den Ausbau auf vier schnelle Verbindungen auf der Achse Luzern–Zug–Zürich (30-Minuten-Takt Luzern‒Ebikon‒Rotkreuz‒Zug‒Zürich, mit stündlicher Verbindung ab Luzern, sowie 30-Minuten-Takt Luzern–Zug–Zürich). Für die Strecke Zug–Luzern–Olten–Sursee muss der Ausbauschritt 2030/35 jedoch aufwärtskompatible Massnahmen vorsehen, die bereits vor Inbetriebnahme der beiden Grossprojekte dringend notwendige Angebotsverbesserungen ermöglichen.

Die Kantone Ob- und Nidwalden unterstützen die Stellungnahme des Kantons Luzern vollumfänglich. Der Durchgangsbahnhof ist für die Kantone ein Schlüsselelement zur Weiterentwicklung der ÖV-Mobilität. Die damit verbundene bessere Erschliessung Ob- und Nidwaldens ist für die Tourismuskantone zudem wirtschaftlich zentral.

Anhang
Bahnausbauschritt 2030/35: Stellungnahme des Kantons Luzern

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Leistungsfähige Verkehrssysteme[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]