Bahnausbauschritt 2035: Kanton Luzern setzt sich weiterhin für zügige Realisierung des Durchgangsbahnhofs ein

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Luzerner Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Notwendigkeit des Durchgangsbahnhofs in seiner Botschaft zum Ausbauschritt 2035 bestätigt. Erfreut ist er, dass der Bund die – über den Ausbauschritt 2025 finanzierte – Projektierung bis und mit Auflageprojekt nun zügig vorantreibt. Jedoch verlangt der Regierungsrat, dass das Plangenehmigungsverfahren, das dem Auflageprojekt folgt, und die anschliessenden Bauvorbereitungen des Durchgangsbahnhofes in den Ausbauschritt 2035 aufgenommen werden. Damit sollen Verzögerungen bei der weiteren Projektierung vermieden werden.

Der Durchgangsbahnhof Luzern bedeutet für die schweizerische Schienenmobilität einen Quantensprung. Er sorgt für mehr Züge, kürzere Fahrzeiten und neue Direktverbindungen sowohl auf der Nord-Süd- als auch auf der Ost-West-Achse. Das Projekt ist damit auch eine Investition in den Wirtschaftsraum Zentralschweiz, der im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlich wächst und eine der tiefsten Arbeitslosenraten aufweist. Der Durchgangsbahnhof ist die einzige Lösung zur Weiterentwicklung des Bahnknotens Luzern, was auch vom Bund anerkannt wird.

Kanton fordert Aufnahme des ersten Realisierungsschrittes
Der Kanton begrüsst, dass die Projektierung gemäss Ausbauschritt 2025 vorangetrieben wird. Er nimmt ebenfalls positiv zur Kenntnis, dass der Durchgangsbahnhof im Ausbauschritt 2035 als nächste Etappe im Korridor Luzern-Zug-Zürich aufgeführt wird, bedauert jedoch, dass das Vorhaben nicht bereits als zu realisierendes Projekt enthalten ist. Regierungspräsident Robert Küng zeigt sich entsprechend enttäuscht vom Entscheid des Bundesrates: «Angesichts der verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Durchgangsbahnhofs fordern wir, dass das Projekt im Ausbauschritt 2035 enthalten ist, damit die Projektierung – einschliesslich des Plangenehmigungsverfahrens sowie der anschliessenden Bauvorbereitungen – sichergestellt und finanziert werden kann.»

Umstrittene Drittfinanzierung abgelehnt
Positiv beurteilt der Kanton Luzern weiter die Aufnahme des Zimmerberg-Basistunnels 2 im Ausbauschritt 2035, da dieser ein erster Schritt zur Realisierung des Durchgangsbahnhofs darstellt und nur beide Projekte zusammen den vollen Nutzen entfalten. Auch der Verzicht auf die vorgeschlagene Form der Drittfinanzierung begrüsst der Kanton, da diese für ihn nicht tragbar gewesen wäre. Die Risiken einer zeitlich unbestimmten Finanzierung ohne Rückzahlungsgarantien waren für den Kanton Luzern zu hoch und nicht mehrheitsfähig.

Konkrete aufwärtskompatible Massnahmen nötig
Der Kanton Luzern ist erfreut, dass für die Strecke Olten-Sursee-Luzern im Ausbauschritt 2035 70 Mio. Franken für aufwärtskompatible Massnahmen vorgesehen sind, welche bereits vor der Inbetriebnahme des Durchgangsbahnhofs Luzern dringend notwendige Angebotsverbesserungen ermöglichen. Er bemängelt jedoch, dass diese in der Botschaft nicht konkretisiert werden. Zu den aufwärtskompatiblen Massnahmen gehören beispielsweise der Bahnhofsausbau Emmenbrücke und die Entflechtung Emmenbrücke Hübeli.

Für den Bahnknoten Luzern und die gesamte Zentralschweiz ist eine rasche Realisierung und möglichst umfassende Finanzierung des Durchgangsbahnhofs essentiell. Der Kanton Luzern wird sich deshalb gemeinsam mit den weiteren Zentralschweizer Kantonen bei den National- und Ständeräten für die Aufnahme des Durchgangsbahnhofs im Ausbauschritt 2035 einsetzen.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
• Wirtschaftsfreundliches Umfeld
• Leistungsfähige Verkehrssysteme
• Perspektiven für die Regionen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]