In einem Fachartikel der Umwelt- und Energiepolitik-Beratungsfirma Renewables-Now AG in der Zeitschrift für Neues Energierecht über Klimaschutz im kantonalen Energieversorgerrecht des Schweizer Kantons Basel-Stadt wird die Verbesserung der Umweltleistung des Kantons beim Klimaschutz untersucht. Zum Ersatz der klimaschädlichen Fossilenergie beim Strom, Verkehr, Heizen und Industrie sind nur die erneuerbaren Energien in Verbindung mit Energiespeichern geeignet. Das auch im Kantonsgebiet vorhandene Potenzial zur Erzeugung erneuerbarer Energie ist nur zu einem kleinen Bruchteil erschlossen. Der Kanton unternimmt offiziell seit etwa zwei Jahrzehnten politische Anstrengungen, insbesondere die Solarstrom-Produktion zu erhöhen. Ein wesentlicher politischer Hebel ist das kantonale Energieversorgerrecht. Zahlreiche Konstruktionsfehler dieses kantonalen Rechts und Fehler in der Anwendung dieses Rechts sind wesentliche Ursachen für die geringe Umweltleistungsverbesserung des Kantons in den letzten Jahrzehnten. Aufgrund einer mangelhaften kantonalen Energie- und Umweltstatistik ist es schwierig, die reale kantonale Umweltleistungsverbesserung zu erkennen. Kommerzielle Interessen des Kantons als Alleineigentümer des Energieversorgers Industrielle Werke Basel haben häufig Vorrang vor dem Klimaschutz. Als Nebenergebnis weist der Fachartikel nach, dass das Basler Modell eines innerhalb der Schweiz erzeugten, atomstromfreien Stroms nicht auf die anderen 25 Schweizer Kantone übertragbar ist.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]