Vom 30. August bis 28. September 2021 findet die öffentliche Mitwirkung zum
Bebauungsplan Pilatusstrasse statt. Der Stadtrat Sursee lädt alle Interessierten am 6. September 2021 zu einer Orientierungsveranstaltung ein.
Der Bebauungsplan Pilatusstrasse betrifft die Parzelle Nr. 468 zwischen Bahnhof und dem Möbelhaus Ulrich im Gebiet Chotte. Auf dem derzeit nahezu unbebauten Areal besteht
grosses Entwicklungspotenzial. Die im Jahr 2019 revidierte Bau– und Zonenordnung der
Stadt Sursee sieht für das zentral gelegene Grundstück mit einer Bebauungsplanpflicht die
Möglichkeit von einem Hochhaus vor. Seit Juli 2020 haben die Verantwortlichen in enger
Zusammenarbeit mit der Stadt Sursee den Bebauungsplan erarbeitet. Mit diesem soll auf
dem Areal ein attraktives Wohn– und Geschäftshochhaus entstehen. Die hohe bauliche
Dichte und die öffentlich zugänglichen Aussenräume mit einer hohen Aufenthaltsqualität
leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stadtentwicklung.
Bevölkerung kann mitwirken
Der Bebauungsplan liegt vom 30. August bis 28. September 2021 öffentlich zur Mitwirkung
auf. Damit erhalten alle interessierten Personen, Organisationen und Behörden die Gelegen–
heit, sich mit den Planungsentwürfen zu befassen und Anregungen, Bemerkungen oder
Anpassungsvorschläge einzubringen. Die entsprechenden Unterlagen können während der
Mitwirkungsfrist in der Stadtverwaltung beim Bereich Planung und Bauberatung während den
Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind auch auf der Webseite der Stadt
aufgeschaltet.
Die Stadt Sursee und die Projektverantwortlichen informieren an einer Orientierungs–
veranstaltung umfassend über den Bebauungsplan. Der Anlass findet am 6. September
2021, 19.30 Uhr in der Stadthalle Sursee, Nordsaal statt.
Bisherige Schritte
Seit 2015 hat die Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 468, die Bahnhof Nord Immobilien AG
aus Sursee, in einem mehrstufigen Prozess und in Zusammenarbeit mit der Planer–
gemeinschaft Deon Architekten aus Luzern, Leuenberger Architekten aus Sursee, Goldrand
Landschaftsarchitektur aus Zürich sowie weiteren Fachplanenden die Richtprojekte
Architektur und Freiraum als Grundlage für den Bebauungsplan entwickelt. Die Stadt–
verwaltung und die Stadtbaukommission haben diesen Prozess begleitet. Die Erarbeitung des
Bebauungsplans wurde im Sommer 2020 gestartet. Zurzeit befindet sich der Bebauungsplan
in der kantonalen Vorprüfung.
Nächste Schritte
Die Stellungnahmen der Bevölkerung aus der öffentlichen Mitwirkung und von den
Dienststellen aus der kantonalen Vorprüfung werden ausgewertet und in die Planung
eingearbeitet, sofern sie zu einer Optimierung des Projekts beitragen. Zu einem späteren
Zeitpunkt liegt der Bebauungsplan Pilatusstrasse während 30 Tagen öffentlich auf mit der
Möglichkeit zu formellen Einsprachen. Voraussichtlich an der Gemeindeversammlung im Mai
2022 werden allfällig nicht gütlich erledigte Einsprachen behandelt und der Bebauungsplan
zur Abstimmung unterbreitet. Für dessen Rechtskraft ist zudem eine Genehmigung des
Regierungsrats notwendig. Anschliessend folgt das Baubewilligungsverfahren.
Bebauungsplan ist Grundlage für Bauprojekt
Die Entwicklung an einer solch zentralen Lage muss hohen Ansprüchen in den Bereichen
Städtebau, Architektur, Freiraumgestaltung, Sozialraum, Erschliessung, Mobilität, Energie
und Nutzungsmix genügen und mit einer gesamtheitlichen Sichtweise angegangen werden.
Der Bebauungsplan ist ein Planungsinstrument der Stadt. Er ermöglicht der Stadt, bereits
frühzeitig Qualitätsanforderungen festzulegen. Der Bebauungsplan stellt die planungs-
rechtliche Grundlage für eine hochwertige Entwicklung an zentraler Lage sicher. Dieser dient
als planungs- und baurechtliche Grundlage für das anschliessende Bauprojekt.
Mit dem Bebauungsplan Pilatusstrasse werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für die
Bebauung und Freiraumgestaltung des Areals grundeigentümerverbindlich festgelegt. Dafür
hat die Zeitraum Planungen AG, Raumentwicklung und Städtebau unter der Leitung der Stadt
Sursee die Qualitäten der Richtprojekte Architektur und Freiraum in den Bebauungsplan
überführt und gesichert. Kern dieser Inhalte bilden der grundeigentümerverbindliche
Situationsplan sowie die dazugehörigen Sonderbauvorschriften, die detaillierte Regeln zu
allen relevanten Anforderungen im gesamten Perimeter enthalten. Die wegleitenden
Bestandteile, darunter die Richtprojekte oder das Mobilitätskonzept, müssen bei allen
weiteren Projekten im Perimeter auch berücksichtigt werden. Für weitere Informationen wird
auf den Planungsbericht zum Bebauungsplan verwiesen, der auf der Webseite der Stadt
aufgeschaltet ist.
Kontaktperson: Romeo Venetz, Bauvorsteher
romeo.venetz@stadtsursee.ch
Telefon 041 926 91 47[content_block id=99667 slug=willkommen-im-hotel-central-ristorante-pizzeria-da-mario-tradition-und-leidenschaft-in-2-generation-seit-1978-italienische-spezialitaeten-mit-marktfrischen-saisonalen-zutaten]