Bedeutend mehr zeitnahe Prämienverbilligungsentscheide

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Kanton Uri

Ende Januar wurde der Grossteil der Prämienverbilligungsentscheide 2023 verschickt. Aufgrund einer Reglementsanpassung haben zu diesem Zeitpunkt bedeutend mehr anspruchsberechtigte Personen einen Entscheid erhalten. Wer noch keinen Entscheid erhalten hat, verfügt über keine aktuelle rechtskräftige Steuerveranlagung oder hat keinen Anspruch auf Prämienverbilligung.

 

Ein grosser Teil der Prämienverbilligungsentscheide 2023 verschickt

Das Amt für Gesundheit berechnet jeweils im Januar den Anspruch auf Prämienverbilligung automatisch anhand der Steuerdaten. Alle berechtigten Personen werden anschliessend schriftlich informiert. Ende Januar 2023 wurden 6’847 Verfügungen versandt. Im Vergleich zu den letzten Jahren konnten zu diesem Zeitpunkt zirka 2’000 Entscheide pro Haushalt mehr erlassen werden. Bis Ende April 2023 wurden 7’382 Verfügungen für 12’242 Personen verschickt und bereits 16,6 Mio. Franken von insgesamt gut 19 Mio. Franken an Prämienverbilligungsgelder an die Krankenkassen ausbezahlt. Ein sehr grosser Teil aller Anspruchsberechtigten hat somit bereits einen Entscheid erhalten. Voraussichtlich werden wiederum mehr als einem Drittel aller Urnerinnen und Urner die Krankenkassenprämien verbilligt.

 

Das angepasste Reglement zeigt seine Wirkung

Damit die Prämienverbilligung für viele anspruchsberechtigten Personen auch in Zukunft zeitnaher ausgelöst werden kann, wurde im Reglement über die Prämienverbilligung die Berechnungsgrundlage geändert. Der angepasste Artikel sieht neu vor, dass für die Berechnung der Prämienverbilligung nicht mehr ausschliesslich die vorletzte Steuerveranlagung, sondern neu jeweils die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung (maximal drei zurückliegende Jahre) herangezogen wird (Art. 11 Abs. 3 PVR). Auf Antrag können Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäss Reglement weiterhin berücksichtigt werden.

 

Weitere Entscheide folgen

Wer bisher dennoch keinen Entscheid des Amts für Gesundheit erhalten hat, hat entweder keinen Anspruch auf Prämienverbilligung oder verfügt noch über keine rechtskräftigen Steuerdaten gemäss Reglement. Das Amt für Gesundheit erlässt fortlaufend die restlichen Entscheide, sobald die fehlenden rechtskräftigen Steuerveranlagungen vorhanden sind.

 

Grundsätzlich muss nach wie vor kein Antrag auf Prämienverbilligung gestellt werden. Ausnahmen betreffen quellenbesteuerte Personen und Personen, die besondere Umstände geltend machen wollen. Diese Personen müssen einen begründeten Antrag stellen. Das Antragsformular und detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Uri sind im Internet unter www.ur.ch/praemienverbilligung erhältlich.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]