Behindertenfahrdienst: Tixi-Taxi-Bons werden weitergeführt

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Foto Behindertenfahrdienst, z.V.g. von LU-Tixi, Rollstuhltaxi-Genossenschaft Luzern

Im Kanton Luzern werden Menschen mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung auch in Zukunft mit Fahrgutscheinen (Tixi-Taxi-Bons) unterstützt: Damit die für die operative Umsetzung zuständige Pro Infirmis wieder kostendeckend arbeiten kann, erhöhen Kanton und Gemeinden ihre Beiträge für die Jahre 2018 und 2019. Die Leistungsvereinbarung wurde entsprechend aktualisiert und neu abgeschlossen.

Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung den öffentlichen Verkehr nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzen können, erhalten Gutscheine (Tixi-Taxi-Bons) zur Vergünstigung von Fahrten mit Tixis oder Taxis, für die kein anderer Kostenträger zuständig ist. Finanziert werden diese je zur Hälfte vom Kanton Luzern und von den Luzerner Gemeinden, letztere vertreten durch den Verkehrsverbund Luzern (VVL).

Nachdem sich im Verlauf des letzten Jahres abzeichnete, dass die im Jahr 2014 vertraglich ausgehandelten Beiträge von jährlich 600’000 Franken wegen der gestiegenen Zahl Berechtigter für einen kostendeckenden Betrieb nicht ausreichen, kündigte die für die operative Umsetzung zuständige Pro Infirmis die Leistungsvereinbarung mit dem VVL per 31. Dezember 2017 vorsorglich und bot Hand für eine Neuverhandlung. Bis anhin war eine Deckung durch Rückstellungen aus früheren Jahren möglich. Diese Mittel werden aber bis Ende 2017 aufgebraucht sein.

Kanton und Gemeinden erhöhen die Beiträge
Kanton und Gemeinden haben sich nun darauf geeinigt, die Beiträge wieder zu erhöhen; im Jahr 2018 auf 700’000 Franken und im Jahr 2019 auf 800’000 Franken. Zudem wird eine Risiko- resp. Defizitdeckungsgarantie von 50’000 Franken gewährt, da sowohl die Anzahl Berechtigter als auch der Anteil eingelöster Bons nicht direkt steuerbar sind. Die Finanzierung dieser Beträge soll wie bis anhin je hälftig zu Lasten des Kantons und der Gemeinden erfolgen. Die bisherige Leistungsvereinbarung zwischen dem Gesundheits- und Sozialdepartement und dem VVL wurde dementsprechend aktualisiert und für die Jahre 2018 und 2019 neu abgeschlossen. Darauf basierend hat der VVL mit Pro Infirmis die Leistungsvereinbarung für die Jahre 2018 und 2019 ebenfalls erneuert.

Umsetzung ab 2020 ist noch offen
Die Weiterführung der TixiTaxiBons ab 2020 knüpft der VVL an den Vorbehalt, dass im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) geprüft wird, ob es sich beim Behindertenfahrdienst um eine Kantons- oder um eine Verbundaufgabe handle. Der definitive Entscheid über die Aufgabenzuordnung wird erst im Rahmen des Gesamtprojekts der AFR 18 gefällt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]