Berlin (ots) – Dass auch 68 Jahre nach dem Ende des Weltbrandstifters Adolf Hitler und dessen vom Rassenwahn geprägter Partei noch immer – oder schon wieder – Menschen in Deutschland der NS-Ideologie huldigen, bleibt unverständlich. Und wenn sich das eine Partei wie die NPD auf ihre Fahne schreibt, sie über Parteienfinanzierung und Zuschüsse für ihre Abgeordneten in zwei Landtagen jährlich auch noch Millionen Euro aus Steuergeldern kassiert, ist die Forderung nach einem Verbot verständlich. Die Bundesländer wollen das mit ihrem heute beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Antrag erreichen. Leider gehen sie dabei ein zu großes juristisches Risiko ein. Als Lehre aus der NS-Diktatur haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Hürden für ein Parteienverbot sehr hoch gelegt. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat sie noch weiter angehoben. So wünschenswert ein Verbot der NPD, so verheerend wäre eine zweite juristische Niederlage. Sie wäre ein demokratischer Freibrief für die Neonazi-Partei. Den Karlsruher Richtern reicht die bloße Ablehnung der Demokratie für ein Verbot nicht aus. Hinzu kommen muss eine „aktiv kämpferische, aggressive“ Haltung – nicht nur Einzelner, sondern der Partei insgesamt. Eine solche Voraussetzung etwa zwischen der NPD und dem NSU-Terrortrio schlüssig nachzuweisen ist bisher nicht gelungen. Sollten die Ewiggestrigen in Karlsruhe dennoch verlieren, stünde ihnen der Weg nach Straßburg offen. Dort wird für ein Verbot vorausgesetzt, dass die Partei eine „echte Chance“ haben muss, die Macht im Lande zu ergreifen. Kann man das ernsthaft von der NPD mit ihren 6000 Mitgliedern, blasser Führung, Finanzproblemen und 1,3 Prozent bei der Bundestagswahl behaupten? Angesichts der Zweifel begleiten diesmal Bundesregierung und Bundestag den Bundesrat nicht nach Karlsruhe. Aber selbst ein positives Urteil würde den nationalsozialistischen Schwachsinn ja nicht aus den Köpfen der Unbelehrbaren tilgen. Sie würden aus dem Untergrund weiter agieren. Deshalb kommen die Demokraten nicht darum herum, die NPD samt Anhang im politischen Diskurs zu besiegen. Das ist anstrengend, aber nachhaltiger als ein hochriskantes juristisches Verfahren. Dennoch bleibt bei allen Bedenken jetzt, da sich die Länder anders entschieden haben, nur die Hoffnung auf die richtige Einsicht der Richter.