Die Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster haben an der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 eine Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Diese umfasst das Bau- und Zonenreglement (BZR), den Zonenplan Siedlung sowie die Zonenpläne Landschaft Nord und Süd. Die Revision beinhaltet einerseits die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen. Des Weiteren führt die Gesamtrevision die Ortsplanungen der fusionierten Ortsteile Beromünster, Neudorf, Gunzwil und Schwarzenbach zusammen. Die Stimmberechtigten beschlossen verschiedene Ein- und Auszonungen sowie Umzonungen und die Festlegung des Gewässerraums. Die Gemeinde Beromünster weist gemäss dem kantonalen Richtplan (KRP) ausreichend grosse Bauzonen für das vorgesehene Wachstum auf und gilt deshalb als «Kompensationsgemeinde», d.h. Einzonungen müssen mit Auszonungen kompensiert werden. Sie hat mehrere solcher Einzonungen vorgenommen und mit flächengleichen Auszonungen kompensiert. Die Mehrwertabgaben aus den Einzonungen werden für die Entschädigung der Auszonungen verwendet, basierend auf einer gütlichen Einigung zwischen Kanton, Gemeinde und Grundeigentümern. Insgesamt ist die Ortsplanung der Gemeinde Beromünster wie beschlossen recht- und zweckmässig und der Regierungsrat hat diese unter Abweisung der dagegen eingereichten Beschwerden, soweit darauf einzutreten war, genehmigt. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]