Der Kanton Luzern beabsichtigt, als neunter Kanton einen kantonalen Berufsbildungsfonds einzuführen. Damit sollen diejenigen Betriebe finanziell unterstützt werden, die Lernende ausbilden. Zudem werden aus dem Fonds Projekte und Innovationen in der beruflichen Grundbildung mitfinanziert. Der Regierungsrat schickt eine entsprechende Vorlage bis zum 30. September 2025 in die Vernehmlassung.
Mit einem erheblich erklärten Antrag ( M 12 ) wurde der Regierungsrat im Januar 2024 beauftragt, einen kantonalen Berufsbildungsfonds einzuführen. Nun liegt die Botschaft vor und geht in diesen Tagen in einer breiten Vernehmlassung bis am 24. Oktober 2025. Der Fonds ist konzipiert als Solidarbeitrag von der Wirtschaft für die Wirtschaft. „Die Ausbildungsbereitschaft der Lehrbetriebe ist für die Berufsbildung essenziell.“ Um diese zu erhalten und zu erhöhen, sollen Unternehmen einen finanziellen Beitrag erhalten“, erklärt Regierungsrat Dr. Armin Hartmann anlässlich der Präsentation der Vernehmlassungsbotschaft vor den Medien. Luzern ist bereits der neunte Kanton, in dem ein kantonaler branchenübergreifender Berufsbildungsfonds geplant oder umgesetzt wird, 35 nationale Branchenfonds gibt es bereits.
Betriebe bei Ausbildung von Lernenden unterstützen
Das Berufs- und Weiterbildungsgesetz ( SRL Nr. 430 ) soll mit den entsprechenden Anpassungen zu einem Berufsbildungsfonds geändert werden. „Wir wollen diejenigen Betriebe finanziell unterstützen, die Lernende ausbilden“, so Bildungsdirektor Armin Hartmann. Der vorgesehene Luzerner Berufsbildungsfonds ermöglicht künftig zwei Leistungen: Einerseits fliegen rund 82 Prozent der Fondseinnahmen in den „Lernort Lehrbetrieb“. Dies erfolgt als Vergütung an die Betriebe auf Basis der Anzahl Lehrverhältnisse jeweils am Stichtag 15. November. Gegenüber gehen 15 Prozent der Fondseinnahmen an die Mitfinanzierung von Projekten und Innovationen, welche wiederum die berufliche Grundbildung als Ganzes stärken. Dies erfolgt auf Anträge durch Dritte.
Finanzierung prozentual zur AHV-Lohnsumme
In der beim Luzerner Berufsbildungsfonds angedachten Umsetzung erfolgt die Finanzierung des Fonds durch eine Abgabe von 0,6 Promille der AHV-pflichtigen Jahreslohnsumme aller Arbeitgebenden, welche im Kanton Luzern sozialversicherungspflichtig sind. Beitragspflichtig sind alle Arbeitgebenden mit AHV-pflichtiger Lohnsumme, da diese von ausgebildeten Fachkräften profitieren. Mit den Beiträgen werden jährliche Fondseinnahmen von mindestens 7,5 Mio. Franken erwartet. Der Kanton überträgt die Aufgabe zur Erhebung der Beiträge an die Familienausgleichskassen und die Ausgleichskasse Luzern über die vorzeitigen AHV-Lohnmeldungen der Betriebe.
Der Kanton Luzern zählt auch ein
Der kantonale Berufsbildungsfonds wird von der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung geführt und verwaltet. „Eine Berufsbildungsfondskommission, die vom Regierungsrat paritätisch gewählt wird, soll die Wirkung des Fonds überwachen und über die jeweiligen Anträge auf Mitfinanzierung von Projekten und Innovationen entscheiden“, ergänzt Dienststellenleiter Daniel Preckel.
Die Vollzugskosten – die verbleibenden rund 3 Prozent der Fondseinnahmen – (für die Familienausgleichskassen, die Berufsbildungsfondskommission und die Fondsverwaltung durch die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung) trägt der Berufsbildungsfonds. Der Kanton Luzern selbst ist als Arbeitgeber aufgrund der aktuellen Anzahl von Lernenden ein Nettozahler im Umfang von rund 170’000 Franken jährlich.
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist Ende September 2025 werden die Rückmeldungen ausgewertet, voraussichtlich Ende 2025 soll die Botschaft finalisiert werden. Im Frühjahr 2026 ist die erste Lesung im Kantonsrat vorgesehen. Geplant ist das Inkrafttreten der rechtlichen Grundlage für den Berufsbildungsfonds im Januar 2027.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Vernetzung von Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft gemäss Kantonsstrategie .