Beschlagnahmte Rinder: Veterinärdienst hat die notwendigen Schritte eingeleitet

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Luzerner Staatskanzlei

Ein Tierarzt hat die am 19. Dezember 2017 beschlagnahmten 31 Rinder untersucht, beurteilt und fachgerecht betreut. Ein Teil der Tiere musste im Anschluss an die Untersuchung geschlachtet oder eingeschläfert werden. Für die verbleibenden in Obhut genommenen Tiere ist weiterhin der Veterinärdienst verantwortlich.

Nach der Beschlagnahmung von 31 Rindern (siehe Medienmitteilungen vom 19. Dezember und 20. Dezember 2017) hat der Veterinärdienst des Kantons Luzern unverzüglich die notwendigen Schritte eingeleitet. Dies, um das Wohl der beschlagnahmten Tiere wiederherzustellen. Ein Tierarzt untersuchte die Tiere noch am gleichen Tag am neuen Ort. Dieser nahm auch eine erste Notfallversorgung vor. Tierarzt und Klauenpfleger untersuchten die Tiere im Anschluss ein weiteres Mal, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Aufgrund der vorgenommenen Beurteilung mussten ein Teil der Tiere geschlachtet und wenige Tiere direkt eingeschläfert werden. Die restlichen Tiere werden weiter behandelt und gepflegt. Diese Tiere sind bis auf weiteres unter Aufsicht des Veterinärdienstes des Kantons Luzern tierschutzgerecht untergebracht.

Der Veterinärdienst überprüft die Situation der auf den Höfen verbliebenen, nicht beschlagnahmten Tiere, laufend und wird bei Bedarf unverzüglich die notwendigen Massnahmen einleiten.

Ernsthafte Gesundheitsstörungen
Der Veterinärdienst trat am 19. Dezember 2017 mit einer Medienmitteilung und einer anschliessenden Medienkonferenz an die Öffentlichkeit. Er wollte die Bevölkerung aus erster Hand darüber informieren, warum er aus tierschutzrechtlichen Gründen 31 Rinder von sechs Höfen beschlagnahmen mussten, die alle demselben Halter-Paar gehören. Die Höfe befinden sich allesamt im Kanton Luzern.

Der Beschlagnahmung gingen eine Reihe von unangemeldeten Kontrollen voraus. An der Kontrolle vom 19. Dezember 2017 musste der Veterinärdienst einschreiten und umgehend handeln, weil mehrere Tiere ernsthafte Gesundheitsstörungen aufwiesen, die eine sofortige tierärztliche Behandlung erforderlich machten. Da die Behandlung der erkrankten Tiere vor Ort nicht gewährleistet werden konnte, hat der Kantonstierarzt im Anschluss an die Kontrolle vom 19. Dezember 2017 die Beschlagnahmung der 31 Tiere veranlasst.