Besetzung der Kommissionen festgelegt

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Luzerner Staatskanzlei

Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat den Schlüssel für die Vertretung der Fraktionen in den ständigen Kommissionen festgelegt. 130 Sitze sind zu vergeben. Das Wahlgremium ist der Kantonsrat.

An ihrer konstituierenden Sitzung hat die Geschäftsleitung des Kantonsrates die Ratspräsidien für die nächsten fünf Jahre bestimmt. Demnach übernehmen 2020/2021 die SP den Kantonsratsvorsitz, 2021/2022 die SVP, 2022/2023 die FDP, 2023/2024 die Grünen und 2024/2025 die CVP. Für die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin ist der Kantonsrat zuständig.

Weiter hat die Geschäftsleitung den Schlüssel für die Besetzung der ständigen Kommissionen des Kantonsrates in der Legislaturperiode 2019-2023 festgelegt. Der Vorschlag zuhanden des Kantonsrates sieht wie folgt aus:

Die einzelnen Kommissionsmitglieder werden zu einem späteren Zeitpunkt von den Fraktionen nominiert und vom Kantonsrat anlässlich der konstituierenden Sitzung vom 17. Juni 2019 gewählt.

Die Geschäftsleitung des Kantonsrates besteht aus der Präsidentin und dem Vizepräsidenten des Kantonsrates sowie den Fraktionsvorsitzenden.

Anhang
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