Bevölkerung sagt deutlich Ja zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes

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Staatskanzlei Luzern

Im Kanton Luzern sollen erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden, um so die Abhängigkeit von fossilen, aus dem Ausland importierten Energieträgern zu verringern, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und mehr Wertschöpfung vor Ort zu erzeugen. Die Luzerner Stimmbevölkerung hat über die dafür notwendige Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) abgestimmt. 68.51 Prozent stimmen der Vorlage zu.

Mit einem Ja-Anteil von 68.51 Prozent hat die Luzerner Stimmbevölkerung am heutigen Abstimmungssonntag die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung lag bei 44.51 Prozent. Mit der beschlossenen Gesetzesänderung wird ein Plangenehmigungsverfahren auf Stufe Kanton eingeführt. Dieses beschleunigt das Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen von kantonaler Bedeutung. «Das deutliche Abstimmungsresultat ist ein wichtiges Zeichen, dass die Bevölkerung hinter dem raschen Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien steht», freut sich Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, und betont weiter: «Mit einem raschen Ausbau der erneuerbaren Energien machen wir einen wichtigen Schritt auf dem zu unseren Klimazielen, lösen uns aus der Abhängigkeit vom Ausland und generieren mehr Wertschöpfung vor Ort.»

Einführung eines effizienten Verfahrens
Das Plangenehmigungsverfahren ist bei kantonal bedeutenden Anlagen vorgesehen. Aus heutiger Sicht sind dies in erster Linie Windkraftanlagen und Windparks mit einer mittleren erwarteten Produktion von jährlich mindestens 10 Gigawattstunden, was dem geschätzten Jahresverbrauch von rund 2000 Haushalten entspricht. Solche Anlagen leisten einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Kantons. Das Plangenehmigungsverfahren konzentriert sich auf die kantonale Ebene, das heisst, alles wird neu von derselben kantonalen Behörde (Regierungsrat) bewilligt. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung für die Standortgemeinden, da die heutigen Verfahren kompliziert und aufwendig sind. Die Standortgemeinde wird nach wie vor angehört und kann Anträge stellen, jedoch kann die Stimmbevölkerung nicht mehr über die Nutzungsplanung bestimmen. Die Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten bleiben indes bestehen. Bereits heute wird die Verfahrensart bei Projektbewilligungen für Kantonsstrassen- und Wasserbauvorhaben (Hochwasserschutz) angewendet.

Elektroladeinfrastruktur und klimaangepasstes Bauen
Eine weitere Änderung des PBG sieht vor, dass Parkplätze in Einstellhallen von Gebäuden mit fünf und mehr Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner oder zehn und mehr Parkplätzen für Beschäftigte mit einer Grundinfrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen auszurüsten sind. Ein weiterer Punkt betrifft die klimaangepasste Siedlungsentwicklung. Mit der entsprechenden Anpassung im PBG wird den Gemeinden ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, massgeschneiderte kommunale Vorschriften zum klimaangepassten Bauen zu erlassen.

Die Änderung des Planungs- und Baugesetzes tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.


Anhang
Abstimmungsresultat