BfB rät: Vermeiden Sie Brände dank Sicherheitsvorkehrungen

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Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)

Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)

Bern (ots) – Während der kalten Jahreszeit steigt die Gefahr eines Wohnungs- oder Hausbrandes. Derartige Brände sind oft auf einen unsachgemässen Umgang mit Cheminées und Holzöfen zurückzuführen. Grund dafür sind insbesondere unkontrollierte Funken, die leicht brennbare Materialien in der Nähe des Feuers entzünden. Damit es nicht zu einem Brand kommt, gibt die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) Sicherheitstipps im Umgang mit offenem Feuer.

In der kalten Jahreszeit wärmt man sich und sein Zuhause gerne mit einem Cheminée- oder Holzofenfeuer auf. Dadurch entsteht erhöhte Brandgefahr. Eine der häufigsten Brandursachen ist der Funkenwurf. Um Wohnungsbränden vorzubeugen, sollten die Schutztüren oder Metallvorhänge der Öfen geschlossen werden. Bei offenen Cheminées empfiehlt die BfB, nachträglich Schutzvorrichtungen anzubringen. Brennbare Materialien wie Vorhänge oder Teppiche dürfen sich nicht in der Nähe der Flammen oder im Bereich des Funkenwurfs befinden. Das Verbrennen von Abfall und Karton im Cheminée ist verboten und kann zu gefährlichen, unkontrollierbaren Kaminbränden führen. Asche glüht langsam aus und kann auch nach 48 Stunden Brände auslösen. Aus diesem Grund muss die Asche vor dem Entsorgen immer in einem feuersicheren Behälter aufbewahrt werden und ausreichend ausglühen.

Sicherheitstipps der BfB im Überblick

   - Feuerraumtüren oder Metallvorhänge der Cheminées immer 
     schliessen.
   - Offene Cheminées und Holzöfen mit entsprechenden 
     Schutzvorrichtungen nachrüsten.
   - Brennbare Materialien gehören nicht in die Nähe der Flammen oder
     in den Bereich des Funkenwurfs.
   - Verbrennen von Abfällen ist widerrechtlich und kann zu 
     gefährlichen Kaminbränden führen.
   - Asche mindestens 48 Stunden ausglühen lassen und nur in einem 
     feuerfesten Behälter entsorgen.
   - In kleinen Mengen kann die Asche über die Kehrichtabfuhr 
     entsorgt werden. Grössere Mengen müssen in Absprache mit den 
     kantonalen Behörden auf einer geeigneten Deponie entsorgt 
     werden.
   - Das Entsorgen von Asche im Wald ist verboten. Die Asche darf 
     nicht als Dünger verwendet werden.
   - Cheminées und Holzöfen sind durch den Fachmann regelmässig zu 
     reinigen und zu warten. [content_block id=29782 slug=ena-banner]
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Über Leonard Wüst

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