Bern (ots) – Mit den sinkenden Temperaturen geht auch die Grillsaison zu Ende. Viele verstauen ihren Gasgrill während der Wintermonate im Keller oder in der Garage. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB warnt davor, Gasflaschen in geschlossenen Räumen aufzubewahren.
Um den Gasgrill vor Kälte und Nässe zu schützen, überwintert er vielerorts in Innenräumen. Wussten Sie, dass diese Form der Lagerung äusserst riskant ist? Trotz ordnungsgemässem Verschliessen der Flaschen kommt es vor, dass Gas, z. B. durch Materialermüdung, austritt. Lagern Sie deshalb Gasflaschen niemals in geschlossenen Räumen. Durch die schlechte Belüftung besteht die Gefahr der Bildung einer Gaswolke. Bereits der Kontakt mit kleinsten Funken kann eine Explosion auslösen.
Die BfB empfiehlt deshalb, Grillgeräte und Gasflaschen getrennt voneinander aufzubewahren. Achten Sie bei den Gasflaschen darauf, dass alle Ventile fest verschlossen sind und setzen Sie die Sicherheitskappe auf das Ventil. Eine Gasflasche gehört aus Sicherheitsgründen an einen sicheren Ort im Freien.
Beachten Sie zudem die Sicherheitshinweise, die auf jeder Gasflasche angebracht sind. Stellen Sie die Gasflasche auf einen ebenen Boden. Lassen Sie defekte Gasflasche nur von ausgewiesenen Fachleuten reparieren.
Sicherheitstipps der BfB im Überblick:
- Gasflasche vom Grillgerät trennen. - Grillgerät ohne Gasflasche im Keller oder in der Garage überwintern. - Ventile der Gasflasche dicht und mit Sicherheitskappe schliessen. - Gasflasche nur im Freien lagern. - Gasflasche nicht mit leicht entzündlichem Material wie Holzspänen oder Papier lagern. - In der Nähe von Gasflaschen sind das Rauchen und der Umgang mit Feuer untersagt. [content_block id=29782 slug=ena-banner]