Winterthur (ots) – Kinderanwaltschaft Schweiz setzt sich mit dem Programm «Child-friendly Justice 2020» dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen, die mit dem Rechtssystem in Berührung kommen, kindgerecht behandelt werden. Das Interesse des Kindes muss in allen rechtlichen und administrativen Verfahren übergeordnet sein.
Die Empfehlung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 4. Februar sind für Kinder und Jugendliche eine grosse Chance. Gemeinsam mit allen Beteiligten – wie Bund, Kantonen, Behörden, Ämtern, Gerichten, Jugendstrafrechtspflege, Staatsanwaltschaft und der Polizei – wird es gelingen, dass die Schweiz bis zum Jahr 2020 die UN-Kinderrechte und die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz einheitlich als Standard anwendet. Kinderanwaltschaft Schweiz hat dafür bereits im vergangenen Jahr die Weichen gestellt und das Programm «Child-friendly Justice 2020» lanciert. Dieses will einen schweizweiten Wissenstransfer von Good Practices Beispielen sicherstellen. Ein positives Signal hat vor wenigen Tagen zudem der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) gesetzt mit dem Entscheid, die Leitlinien einer kindgerechten Justiz in der täglichen Arbeit als Standard zu empfehlen.
Ein kindgerechtes Rechtssystem stellt sicher, dass das Interesse des Kindes stets übergeordnet ist, entsprechend integriert und in allen Verfahren angewandt wird. Um dies zu gewährleisten, müssten insbesondere Richter, Richterinnen, Anwälte, Anwältinnen, Justiz- und Vollzugsbeamte sowie öffentlich-rechtliche Angestellte in der Anwendung der Kinderrechte und im Umgang mit Kindern systematisch ausgebildet werden. Es braucht eine unabhängige Institution, wie dies auch in der Motion 14.3758 „Ombudsstelle“ gefordert wird, die u.a. auch die Kompetenz hat, Beschwerden von Kindern entgegenzunehmen, sie zu untersuchen und in einer kindgerechten Art vorzubringen.
Die Leitlinien basieren auf den UN-Kinderrechten und europäischen Standards für eine kindgerechte Justiz. Sie sind ein praxisorientiertes Hilfsmittel für die Umsetzung dieser Standards und fördern einen einheitlichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Justizsystem. Die Erfahrung zeigt deutlich, dass sich ein kindgerechtes Rechtssystem positiv auf die Resilienz von Kindern und Jugendlichen auswirkt und die Betroffenen in einer schwierigen Lebensphase massgeblich stärkt.
Weitere Informationen: Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz: http://ots.ch/akBDs Videobotschaft von Kinderanwaltschaft Schweiz (2 Min.): http://ots.ch/3pL9e
Weitere Informationen und Interviews: Irène Inderbitzin, Geschäftsführerin Kinderanwaltschaft Schweiz 079 / 247 52 52, irene.inderbitzin@kinderanwaltschaft.ch
Twitter: @justice4child Facebook: https://www.facebook.com/ChildFriendlyJustice2020
Kinderanwaltschaft Schweiz
Der Verein bietet Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Verfahren unabhängige Hilfe und Unterstützung. Er fördert und unterstützt mit gezielten Massnahmen die Sensibilisierung und die Umsetzung einer kindgerechten Justiz in der Schweiz. Als Grundlage dienen die «Child-friendly Justice»-Leitlinien des Europarates und die UN-Kinderrechtskonvention. Der Verein will dazu beitragen, dass diese Leitlinien zum Standard einer kindgerechten Justiz in der Schweiz werden. Kinderanwaltschaft Schweiz verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke, ist nicht gewinnorientiert, unabhängig, überkonfessionell und parteipolitisch neutral, www.kinderanwaltschaft.ch, www.netzwerk-kinderrechte.ch