Der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) kann auch in der Schweiz eingesetzt werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Absprache mit der Zulassungsbehörde Swissmedic eine entsprechende Verfügung erlassen. Auf dieser Basis können Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit, von der besonders Schafe betroffen sind, in die Schweiz importiert und hier angewendet werden. Die Impfung ist freiwillig, wird aber von den Behörden empfohlen.
Bislang waren in der Schweiz Impfstoffe gegen BTV-3 nicht zugelassen. Gestern nun hat das BLV in einer Mitteilung darüber informiert, dass es eine Allgemeinverfügung erlassen hat, welche die Einfuhr und Anwendung von Impfstoffen ermöglicht. Zudem soll möglichst rasch eine gesetzliche Grundlage für den Import und die Anwendung von nicht zugelassenen Tierarzneimitteln und Impfstoffen in Notsituationen geschaffen werden – dies analog zu den Bestimmungen in der EU. «Wir begrüssen diese Entwicklungen. Insbesondere die Zulassung des Impfstoffes in der Schweiz ist ein sehr wirksames Mittel, um die Tiere vor den Auswirkungen der Blauzungenkrankheit auch im Kanton Luzern noch besser schützen zu können», so Kantonstierarzt Dr. Martin Brügger, Leiter des kantonalen Veterinärdienstes.
Impfung ist freiwillig
Die Vertreiberfirmen sind aktuell daran, die Impfstoffe zu beschaffen und in die Schweiz zu importieren. Diese können anschliessend durch den Tierarzt oder die Tierärztin im Auftrag der Tierhaltenden angewendet werden. Die Impfung von Tieren ist freiwillig und erfolgt auf Kosten der Tierhaltenden. Der kantonale Veterinärdienst empfiehlt diese Impfung. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Verluste durch die Seuche im zweiten Jahr höher sind als im ersten Jahr des Auftretens. «Die Impfung mildert die Schwere der Erkrankung und verringert die Sterblichkeit. Sie schützt aber nicht vor einer Infektion und der Weiterverschleppung der Krankheit», so der Kantonstierarzt. Deshalb bleiben die aktuellen Regelungen zur Einschränkung des Tierverkehrs bestehen.
Impfung wird für Frühjahr 2025 empfohlen
Der Veterinärdienst Schweiz empfiehlt eine Impfung der Tiere zwischen Januar und März 2025 (zweimalige Grundimmunisierung). So bleiben die Tiere während des gesamten kommenden Jahres vor einer schweren Erkrankung geschützt. Eine sofortige Impfung wird nicht empfohlen, weil bis zum Erreichen eines aktiven Impfschutzes (zweimalige Impfung im Abstand von vier Wochen, Eintritt des aktiven Schutzes ca. drei Wochen nach der zweiten Impfung) bereits die Zeit erreicht ist, in welcher die Mücken, welche die Krankheit übertragen, nicht mehr aktiv sein sollten und der Schutz ohne eine weitere Impfdosis möglicherweise nicht bis zum Ende der Mückensaison 2025 ausreicht. Tiere, die eine natürliche Infektion durchmachen mussten, sind gemäss aktuellem Kenntnisstand für lange Zeit vor einer Wiederansteckung geschützt. Weil in der Regel aber nicht alle Tiere einer Herde zwangsläufig angesteckt worden sind, wird die Impfung auch für Betriebe empfohlen, bei denen eine Infektion mit BTV-3 bereits festgestellt wurde.
Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome (z.B. Fieber, Schwellungen im Kopfbereich, blauverfärbte Zitzen) fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Andere Nutztiere und Haustiere sind von dieser Tierseuche nicht betroffen. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Veterinärdienstes Luzern.