Bristen: Urner Baudirektion investiert in die langfristige Sicherheit der Bristenstrasse

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Bristenstrasse Symbolbild

Die erste Etappe der Sanierungs- und Sicherheitsarbeiten an der Bristenstrasse startet am 11. Mai 2020. Bis Ende Oktober 2020 werden von der Baudirektion Uri rund 1.3 Mio. Franken investiert.

Am 29. Januar 2020 hat der Landrat einstimmig einen Verpflichtungskredit zur Sanierung der Bristenstrasse im Bereich Amsteg bis St. Antoni in der Höhe von 13 Mio. Franken (+/- 25 Prozent) für die nächsten 13 bis 15 Jahre genehmigt. Die Gelder sind zweckgebunden und dürfen nur für Sanierungs- und Sicherungsarbeiten an der Bristenstrasse verwendet werden. Der Verpflichtungskredit ist ein Bekenntnis des Kantons Uri, Seitentäler mit sicheren Verbindungswegen mit dem Rest des Kantons zu verbinden.

Planungs- und Ausführungsjahre
Um die Verkehrsbeschränkungen für die Bevölkerung möglichst tief zu halten, wurden abwechslungsweise Planungs- und Ausführungsjahre definiert. In den Planungsjahren wird geplant und nicht gebaut, sodass keine Verkehrsbeschränkungen entstehen.
2020 ist ein Ausführungsjahr. In der ersten Sanierungsetappe werden im Bereich des 2. Kehrtunnels von unten talseitige Stützbauwerke und der Strassenkörper inklusive Entwässerung instandgesetzt. Diese Arbeiten beginnen am 11. Mai 2020 und dauern voraussichtlich bis Ende Oktober 2020. Die Projektkosten der ersten Etappe belaufen sich auf rund 1.3 Mio. Franken.

Drei Verkehrsregime
Während der Ausführung der Arbeiten sind Verkehrssperrungen zwischen Amsteg und St. Antoni unumgänglich. Drei Verkehrsregime mit Tages- und Nachtsperrungen und definierten Durchfahrtsfenstern sorgen für einen geregelten Verkehrsfluss. An Wochenenden kann die Strasse ohne Behinderung befahren werden. An Feiertagen gelten besondere Bestimmungen. Die Fahrzeiten des Postautokurses 407 sind auf der Webseite der Auto AG Uri (www.aagu.ch) abrufbar.
Mit dem Baustart am 11. Mai 2020 gilt das Regime A mit diesen Sperrzeiten: 8.10 Uhr bis 8.40 Uhr, 10.20 Uhr bis 11.05 Uhr und 13.55 Uhr bis 15.00 Uhr. Welches Regime gilt, wird von der Baudirektion über die App Alertswiss, die Webseite www.alert.swiss und via Medienmitteilungen eine Woche im Voraus kommuniziert. Die App Alertswiss löst die Benachrichtigungen mit SMS ab. Sie kann auf www.ur.ch/alertswiss heruntergeladen und auf dem Smartphone installiert werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]