Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Entscheid Nr. A-6750/2018 betreffend Schadenersatz- und Genugtuungsbegehren eine Diskussion mit grosser Tragweite entfacht. Dass die Klägerin diesen persönlichen Erfolg erreichte, ist ihr zu gönnen, jedoch ist dies nicht ein Hauptargument, das zählt. Auch die Feststellung des Journalisten, dass man mit Burnout Geld verdienen könne, ist stossend.
Die künftigen Burnout-Diagnosen der Ärzte sollten den Anteil von beruflichen und privaten Gründen, die zur Erkrankung führen, unterscheiden können. Das erscheint nicht nur schwierig, sondern ist schwammig und undurchsichtig. Es schreit nach juristischem Beistand beider Parteien, Streit und Angriffsfläche. Das Ergebnis – nur Verlierer, zu gewinnen gibt es hier nichts.
Dieses Präjudiz fördert nur eines, verunsicherte Betroffene und Arbeitgebende, die sich nicht mehr getrauen, Menschen mit psychischen Problemen einzustellen, um ihnen eine neue Chance zu geben. Die finanziellen Auswirkungen betreffen nicht nur die IV-Renten, sondern vor allem die berufliche Eingliederung, die versucht, Personen mit Handicap im Berufsleben zu halten, damit sie ihren Lebensunterhalt selber verdienen können. Die Arbeit ist ein Teil unseres Lebens und trägt viel zu unserer psychischen Gesundheit bei.
Der Psychologe Niklas Bäer bringt es auf den Punkt, würde rechtzeitig und auch gegenseitig kommuniziert, liessen sich viele Krankheitsfälle verhindern. Alle wissen es, jeder hat Probleme damit – Kommunikation.
Inge Lichtsteiner
CVP Kantonsrätin Egolzwil