Das Budget 2019 des Kantons Luzern sieht einen Aufwandüberschuss von 26,3 Millionen Franken vor. Das entspricht 0,9 Prozent des betrieblichen Gesamtaufwandes von 2,9 Milliarden Franken. Der Regierungsrat hat sich im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2019‒2022 intensiv mit sämtlichen kantonalen Leistungsbereichen auseinandergesetzt, sich auf die Kernaufgaben fokussiert und einzelne Leistungen priorisiert. In der vierjährigen Planungsperiode konnten durch die Umsetzung des Finanzleitbildes die Schuldenbremsen eingehalten werden. In den Planjahren 2020-2022 präsentiert der Kanton Luzern ausgeglichene Erfolgsrechnungen.
Mit der konsequenten Umsetzung des Finanzleitbildes 17 ist es dem Regierungsrat gelungen, die staatlichen Leistungen auf die zur Verfügung stehenden Mittel abzustimmen. Aufgrund der Steuervorlage 17 (SV17) des Bundes und den damit eingeplanten Mehreinnahmen aus der direkten Bundessteuer sowie einem Mehrertrag aus der kantonalen Steuergesetzrevision 2020 (StG Rev 20) kann der finanzielle Druck in der AFP-Periode etwas gemildert werden. Um die budgetierten Werte erreichen zu können, ist sowohl eine zügige Umsetzung der SV17 auf Bundesebene notwendig, als auch die Unterstützung der StG Rev 20 und die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) durch den Luzerner Kantonsrat erforderlich.
Finanzleitbild als Richtschnur des Budgets 2019
Gemäss Finanzleitbild 17 wird in den Aufgabenbereichen Polizeiliche Leistungen, Volksschulbildung und Gesundheit ein Wachstum gegenüber dem festgesetzten Voranschlag 2018 zugestanden. Die übrigen Aufgabenbereiche konnten in der Summe praktisch ohne Aufwandsteigerung geplant werden. Geringe Verschiebungen im Sinne einer leichten Priorisierung waren möglich und notwendig.
Erfreuliche Ausgangslage für Mittelfristplanung
Der Aufwandüberschuss von 26,3 Millionen Franken im Voranschlag 2019 liegt im zulässigen Bereich. Die folgenden Erfolgsrechnungen weisen Ertragsüberschüsse von 17,4 Millionen Franken (2020) und 3,6 Millionen Franken (2021) aus. Im Jahr 2022 wird ein knapp ausgeglichenes Ergebnis mit einem leichten Aufwandüberschuss von 0,4 Millionen Franken erwartet. Der Saldo des Ausgleichskontos liegt damit im Jahr 2022 bei 100 Millionen Franken und erfüllt die Vorgabe der Schuldenbremse der Erfolgsrechnung. Die Schuldenbremse wird beim Kriterium Nettoschulden um 189,8 Millionen Franken unterschritten. Dieser Handlungsspielraum ist wichtig, um die Finanzierung der kommenden Investitionen (Grossprojekte im Wasserbau oder Zentrales Verwaltungsgebäude) zu gewährleisten.
Steigende Staatssteuererträge und Investitionen
Auf der Ertragsseite werden stabile Wachstumseffekte erwartet. Der Regierungsrat geht für den Voranschlag 2019 bei den Steuererträgen der natürlichen Personen von einem Wachstum vom 2,75 und bei den juristischen Personen von 2,25 Prozent aus. In den weiteren Planungsjahren wurde ein Wachstum bei den natürlichen Personen von 2,5 Prozent und bei den juristischen Personen von 2,0 Prozent angenommen. Steigende Erträge ermöglichen auch steigende Investitionen: Die Nettoinvestitionen liegen im Budget 2019 mit 158,2 Millionen Franken um 5,8 Millionen Franken über dem Vorjahresniveau. Die eigenen Investitionsausgaben erhöhen sich um 24,7 Millionen Franken (insbesondere für Naturgefahren, Immobilien, Strassen und den öffentlichen Verkehr).
Risiken im Auge behalten
Der Regierungsrat hat die AFP-Periode 2019‒2022 so realistisch wie möglich geplant und das wahrscheinlichste Szenario gerechnet. Die grössten Risiken sieht er primär im mengengetriebenen Kostenwachstum durch die steigende Bevölkerungszahl, die alternde Gesellschaft und die steigenden Ansprüche an den Staat. Während der Kanton Luzern in den vergangenen Jahren grosse Einbussen beim Finanzausgleich des Bundes (NFA) hinnehmen musste, lassen sich diese Beiträge des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2019 bis 2022 wie folgt budgetieren: 2019 mit 140,2 Millionen Franken, beziehungsweise 141,1 für das Jahr 2020, 119,0 Millionen Franken für 2021 und 101,9 Millionen Franken für 2022. Gemäss neusten NFA-Berechnungen erhöht sich die Ausgleichszahlung gesamthaft an den Kanton Luzern im Jahre 2019 gegenüber 2018 um 12,4 auf 160,7 Millionen Franken. Aus heutiger Sicht kann von einem besseren Jahresergebnis 2018 gegenüber dem budgetierten Aufwandüberschuss von 43,6 Millionen Franken ausgegangen werden.
Fazit
Gegenüber dem letztjährigen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2018‒2021 konnten markante Verbesserungen erreicht werden. Der Regierungsrat hat sich mit der Umsetzung des Finanzleitbildes 17 auf die Kernaufgaben konzentriert und die Leistungen priorisiert. Aufwand und Ertrag halten sich über die 4-jährige Planungsperiode hinweg die Balance. Der AFP 2019‒2022 hält die Vorgaben der Schuldenbremsen dank Umsetzung des Finanzleitbildes 17 ein. Damit die Vorgaben für die Jahre ab 2020 erreicht werden, ist der Wille zur raschen Umsetzung der Steuervorlage 17 des Bundes notwendig. Auf kantonaler Ebene ist die Anschlussgesetzgebung durch die Steuergesetzrevision 2020 und die Unterstützung für die Aufgaben- und Finanzreform 18 durch den Kantonsrat sowohl in masslicher wie auch in zeitlicher Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Die finanzielle Lage des Kantons hat sich etwas aufgehellt, befindet sich aber immer noch in engen Schuhen. Die Investitionsfähigkeit wird dank der Einhaltung der Schuldenbremse Nettoschulden sichergestellt.
Der Regierungsrat hat mit seiner Planung die Vorgaben des Kantonsrates erfüllt. Der AFP 2019‒2022 wird vom Kantonsrat in der Oktober-Session beraten.
Anhang
– Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2019-2022
– Präsentation Medienkonferenz[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag][content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]