Der Durchgangsbahnhof ist die einzige Lösung zur Weiterentwicklung des Bahnknotens Luzern. Das hält der Bund in seiner Vernehmlassungsvorlage zum aktualisierten Sachplan Verkehr fest. Die Variante «Doppelspurausbau Rotsee» hat er gestrichen. Der Entscheid deckt sich mit dem Ziel der Zentralschweizer Kantone, die Projektierung und Realisierung des Durchgangsbahnhofs voranzutreiben. Ebenso widerspiegelt der Vernehmlassungsentwurf das klare Bekenntnis des Bundesrats zum Durchgangsbahnhof im Rahmen des Bahnausbauschritts 2030/35.
Der Bund hat den Sachplan Verkehr, genauer den Teil Schieneninfrastruktur, aktualisiert und bei den Kantonen eine Vernehmlassung durchgeführt. Neu hält der Sachplan den Durchgangsbahnhof Luzern als einzige Lösung zur Weiterentwicklung des Bahnknotens Luzern fest. Die Variante «Doppelspurausbau Rotsee» wird aus dem Sachplan gestrichen.
Der Kanton Luzern begrüsst in seiner Stellungnahme, dass der Durchgangsbahnhof im Sachplan des Bundes nunmehr als einzige Lösung zur Weiterentwicklung der Schienenmobilität im Raum Luzern enthalten ist. Der Entscheid deckt sich mit dem Ziel des Kantons Luzern und der übrigen Zentralschweizer Kantone, die Projektierung und Realisierung des Durchgangsbahnhofs voranzutreiben. Im vom Bund genehmigten kantonalen Richtplan und Agglomerationsprogramm sowie in der ÖV-Strategie des Kantons Luzern ist das Projekt ebenfalls verankert.
Die Aktualisierung des Sachplans widerspiegelt das klare Bekenntnis des Bundesrats zum Durchgangsbahnhof im Rahmen des Bahnausbauschritts 2030/35. An der Medienkonferenz zum Vernehmlassungsstart erklärte Bundesrätin Doris Leuthard, dass der Bund den Durchgangsbahnhof nun bis zu einem baureifen Projekt planen und die Projektierung über den Ausbauschritt 2030/35 finanzieren wolle. Der Bundesrat bestätigte die Aussage Leuthards in seiner Antwort auf eine Interpellation von Ständerat Konrad Graber.
Projektierung umgehend auslösen
Angesichts der verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Durchgangsbahnhofs fordert der Kanton Luzern, dass der Bund die Realisierung des Projekts in den kommenden Ausbauschritt aufnimmt – zumindest eine erste Etappe. In jedem Fall muss der Bund die Projektierung des Durchgangsbahnhofs umgehend auslösen und via Ausbauschritt 2030/35 vollständig finanzieren (wie bereits im Ausbauschritt 2025 beschlossen). Eine allfällige Vorfinanzierung des Projekts muss für den Kanton Luzern bzw. die Zentralschweizer Kantone tragbar sein.
Sachplan Verkehr
Der Teil Schieneninfrastruktur des Sachplans Verkehr beschäftigt sich mit Schieneninfrastrukturen, die sich im Kompetenzbereich des Bundes befinden und deren Planung, Bau, Betrieb und Nutzung gesamtschweizerisch relevant sind. Ziel des Sachplans ist es, die Entwicklung der Schieneninfrastruktur mit der räumlichen Entwicklung zu koordinieren und damit Planungssicherheit für die Kantone und Gemeinden zu schaffen. Der Sachplan Verkehr wird vom Bundesamt für Verkehr zusammen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung erstellt und ist behördenverbindlich.
Anhang
Stellungnahme des Kantons Luzern zum Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Leistungsfähige Verkehrssysteme[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]