Bund und Kanton Luzern unterzeichnen Leistungsvereinbarung für Agglomerationsprogramm der vierten Generation

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Kanton Luzern und der Bund haben die Leistungsvereinbarung für das Agglomerationsprogramm Luzern der vierten Generation unterzeichnet. Das eidgenössische Parlament hatte in der Dezember-Session 2023 den entsprechenden Kredit von 47 Millionen Franken für das Luzerner Agglomerationsprogramm gesprochen.

Der Bund beteiligt sich, gestützt auf das Infrastrukturfondsgesetz, an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Der Kanton Luzern hat unter Co-Federführung des Regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus und des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) das Agglomerationsprogramm Luzern der vierten Generation erarbeitet. In der Dezember-Session hat das eidgenössische Parlament 47 Millionen Franken für dieses Agglomerationsprogramm gesprochen.

Leistungsvereinbarung regelt Bundesbeiträge
Mit der nun vom Kanton Luzern und vom Bund unterzeichneten Leistungsvereinbarung wird die Beteiligung des Bundes an der Umsetzung der Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm geregelt. Neben dem Bundesbeitrag werden auch die Massnahmen und Massnahmenpakete, der Zeitplan sowie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festgelegt. Der Beitragssatz des Bundes für das vierte Luzerner Agglomerationsprogramm beträgt 40 Prozent, was bei den elf unterstützten Massnahmen mit Kosten von insgesamt 117 Millionen Franken einen effektiven Bundesbeitrag von rund 47 Millionen Franken ergibt. Der Bundesbeitrag konnte gegenüber den vorherigen Programmen um fünf Prozent gesteigert werden, was für das sehr gute Kosten-Nutzen-Verhältnis des Programms spricht. Das Agglomerationsprogramm Luzern der vierten Generation enthält Massnahmen mit Realisierungsbeginn zwischen 2024 und 2028.

Der Kanton Luzern ist in der vierten Generation der Agglomerationsprogramme zum ersten Mal auch mit einer Massnahme am Agglomerationsprogramm Aareland beteiligt und hat die entsprechende Leistungsvereinbarung deshalb auch mitunterzeichnet. Bei diesem Agglomerationsprogramm hat der Bund einen Beitragssatz von 35 Prozent festgelegt.

Weitere Informationen zu den Agglomerationsprogrammen: agglomerationsprogramm.lu.ch


Agglomerationsprogramm Luzern
In der Agglomeration Luzern leben rund 250’000 Menschen. Mit dem Agglomerationsprogramm werden mit vernetzten Massnahmen die Verkehrs- und Siedlungsherausforderungen der Agglomeration angepackt. Die Massnahmen unterstützen insbesondere die weitere Siedlungsentwicklung nach innen. Sie entlasten die Stadt und die umliegenden Gebiete vom Verkehr, fördern das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Veloverkehr und schonen die Umwelt.

Anfang 2023 hat der Regierungsrat die Erarbeitung des Agglomerationsprogramms Luzern der fünften Generation (mit Massnahmenrealisierung zwischen 2028 und 2031) beschlossen. Dieses wird dem Bund bis im Juni 2025 zur Beurteilung eingereicht.



Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie
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