Der Luzerner Regierungsrat beantragt, sowohl für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft wie auch für die Optimierung der Direktzahlungsinstrumente hinsichtlich der Zielerreichung ein Zahlungsrahmen in der Höhe der Periode 2014-2017 beizubehalten. Die Landwirte haben sich stark an den freiwilligen Programmen der Agrarpolitik 2014-2017 beteiligt, um die Ansprüche der Konsumenten zu erfüllen. Kürzungen von Beiträgen nach zwei Jahren der Agrarpolitik 2014-2017 zu beschliessen, ist daher nicht nachvollziehbar.