Bundesgericht lehnt Beschwerde wegen Abstimmungserläuterungen ab

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 18. Mai 2017 eine Beschwerde abgewiesen, die sich gegen Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein zur kantonalen Volksinitiative «Für faire Unternehmenssteuern» vom 25. September 2016 richtete. Die Stellungnahme des Regierungsrates zu den Standpunkten und Argumenten des Initiativkomitees sei weder unsachlich noch irreführend gewesen und habe die freie Meinungsbildung nicht beeinträchtigt. Das Bundesgericht bestätigt damit den Entscheid des Regierungsrates, der eine Einsprache gegen die Erläuterungen am 16. September 2016 ablehnte, soweit er darauf eintrat. Die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführern auferlegt.

Zum Urteil des Bundesgerichtes[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]