Die kantonale Volksinitiative «Isleten für alle» kommt am 24. November 2024 zur Abstimmung. Am 18. Oktober 2024 erhob das Initiativkomitee Abstimmungsbeschwerde beim Regierungsrat gegen die Botschaft des Regierungsrats zur Volksinitiative.
Die Beschwerdeführenden beantragten in der Hauptsache, dass der Regierungsrat ein Korrigendum (Informationsblatt) zur kantonalen Volksinitiative «Isleten für alle» zu erlassen habe, das namentlich den von ihnen in der Beschwerde aufgeführten Inhalt enthalte. Dieses sei den Stimmberechtigten des Kantons Uri mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zuzustellen oder eventuell mittels Medienmitteilung und Publikation im Amtsblatt des Kantons Uri öffentlich zu machen. Die betreffende Massnahme sei als vorsorgliche Massnahme sofort zu verfügen, falls der Regierungsrat nicht vor dem Abstimmungstag über die Beschwerde entscheide. Am 24. Oktober 2024 trat der Regierungsrat auf die Abstimmungsbeschwerde nicht ein, da er nicht zuständig ist, und leitete sie ans Bundesgericht weiter.
Am 15. November 2024 wies das Bundesgericht das Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme (Korrigendum zur Volksinitiative) ab. Es begründet die Abweisung damit, dass die Abstimmung über die fragliche Vorlage bereits in vollem Gang sei. Es sei demnach davon auszugehen, dass zahlreiche Stimmberechtigte ihr Stimmrecht bereits ausgeübt hätten. Somit erscheine die in der Beschwerde beantragte vorsorgliche Massnahme nicht als sachgerecht. Das Gesuch der Beschwerdeführenden wurde daher vom Bundesgericht ohne weitere Prüfung abgewiesen.