Bundesgesetz über elektronisches Patientendossier

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

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Der Regierungsrat des Kantons Luzern ist grundsätzlich überzeugt, dass eHealth und das elektronische Patientendossier im Gesundheitswesen einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsverbesserung, Effizienzsteigerung und Sicherheit leisten können. Deshalb ist er bestrebt, in seinem Einflussbereich aktiv mitzuhelfen, damit die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden.

Bei der vorliegenden Fassung des Ausführungsrechts identifiziert die Luzerner Regierung jedoch eine Überregulierung, die den Aufbau und den Betrieb eines elektronischen Patientendossiers unnötig verteuern wird. Er empfiehlt daher dringend eine Überarbeitung des Ausführungsrechts in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern und den Systemanbietern.

Zur Stellungnahme ans BAG[content_block id=29782 slug=ena-banner]